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Im Zusammenhang mit dem Konjunkturpaket II wurde das Vergaberecht vereinfacht, um Investitionen zu beschleunigen. So sind vorübergehend bis zu Auftragssummen von 1 Mio. € bei Bauleistungen bzw. 100.000 € bei Liefer- und Dienstleistungen beschränkte Ausschreibungen möglich.
Von diesen Möglichkeiten macht auch die Stadt Wermelskirchen Gebrauch.
Um die Auftragsvergabe transparent zu machen, sind bei beschränkten Ausschreibungen und freihändigen Vergaben nach der Zuschlagserteilung einige Angaben zu veröffentlichen. Dies betrifft Bauaufträge mit einem Auftragswert von über 150.000 € (netto), und alle anderen Verträge mit einem Auftragswert von über 50.000 € (netto).
Kontaktdaten des Auftraggebers:
Stadt Wermelskirchen
Telegrafenstraße 29-33
42929 Wermelskirchen
Vergebene Aufträge: