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Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Wermelskirchen

Grundsätzliches

Aktenregal

Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Wermelskirchen, die durch Rechtsvorschriften vorgeschrieben sind, erfolgen nach § 17 (1) der Hauptsatzung als "Amtliche Bekanntmachung" durch Veröffentlichung in den Wermelskirchener Tageszeitungen "Bergische Morgenpost" und "Wermelskirchener Generalanzeiger", soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Ist eine öffentliche Bekanntmachung in den erforderlichen Fällen  nach § 17 (3) der Hauptsatzung infolge höherer Gewalt oder sonstiger unabwendbarer Ereignisse nicht möglich, so erfolgt die Bekanntmachung ersatzweise durch Aushang an folgenden Anschlagtafeln (Schwarzes Brett) im Stadtgebiet:

  • Rathaus, Telegrafenstraße 29-33
  • Bürgerbüro Dabringhausen, Altenberger Straße 54
  • Bürgerbüro Dhünn, Hauptstraße 18a

  
Ist der Hinderungsgrund entfallen, wird die öffentliche Bekanntmachung durch Veröffentlichung in den Tageszeitungen nachgeholt.

Amtliche Bekanntmachungen, bei denen eine Veröffentlichung in dieser Form nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, erfolgen lediglich durch Aushang an den genannten Anschlagtafeln.

Ferner wird durch das Internet auf den Anschlag/auf die Veröffentlichung in den Tageszeitungen hingewiesen. Sofern im Einzelfall eine verlängerte Aushangsfrist vorgesehen ist, wird hierauf besonders hingewiesen.

Die Inhalte der Amtlichen Bekanntmachungen sind i. d. R. noch für 1 Woche im Internet abrufbar.

Den Jahres-Sitzungskalender des Rates und seiner Ausschüsse finden Sie hier >>>

Folgende amtliche Bekanntmachungen sind zurzeit im Volltext abrufbar:

 BetreffAbrufzeitraumVolltext
(PDF-Format)
Betriebssatzung der Stadt Wermelskirchen für die Kattwinkelsche Fabrik Wermelskirchen vom 31.05.2010  20.08.2010
bis 27.08.2010
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Benutzungsordnung für die Stadtbücherei Wermelskirchen 20.08.2010
bis 27.08.2010
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Feststellung des Jahresabschlusses des städt. Eigenbetriebees Kattwinkelsche Fabrik für das Wirtschaftsjahr 2008 26.08.2010
bis 02.09.2010
[mehr]