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Abwasser

Die Grundlagen der Abwasserentsorgung sind in Satzungen geregelt.

Unter "Politik"  im Menüpunkt Ortsrecht finden Sie die Satzung 610 Abwasserbeseitigung mit den inhaltlichen Regelungen und der Gebührenberechnung, unter 618 Abwasserbetrieb steht die Satzung für den Städtischen Abwasserbetrieb.

Alle inhaltlichen Angelegenheiten werden vom Tiefbauamt bearbeitet, bei Fragen zu den Abwassergebühren wenden Sie sich bitte an das Steueramt / Kämmerei.



Zuständige Mitarbeiter/innen:  

Herr G. Marschollek
Leiter Kanalnetzbetrieb
Telefon: 02196 / 710-940
Telefax: 02196 / 710-7940
E-Mail: G.Marschollek@wermelskirchen.de

Weitere Informationen zu diesem Mitarbeiter
 

Herr S. Tesche
Sachgebietsleiter
Telefon: 02196 / 710-694
Telefax: 02196 / 710-7694
E-Mail: S.Tesche66@wermelskirchen.de

Weitere Informationen zu diesem Mitarbeiter