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Abwassergebühren - FAQ

Veranlagung der Abwassergebühren - wichtige Änderungen im Verfahren

 
1.    Warum enthält meine BEW-Abrechnung nicht mehr die Abwassergebühren
Mit der BEW-Abrechnung 2011/2012 werden erstmals keine Abwassergebühren abgerechnet. Aufgrund aktueller Rechtsprechung müssen diese von der erhebenden Kommune selbst per Bescheid festgesetzt werden.
 
2.    Warum wird das Abrechnungsverfahren geändert?
Um die Gebührenerhebung für Sie als Gebührenzahler transparenter zu machen, ist die Stadt Wermelskirchen - auch durch die aktuelle Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes Münster - gehalten, die bisherige Praxis zu ändern.
 
3.    Ist das eine neue Gebühr? Zahle ich etwa doppelt?
Nein. Bisher haben Sie eine Abrechnung durch die BEW erhalten, die Ihre Daten für Wasser und Abwasser sowie eventuell für Strom und Gas enthalten hat. Sie haben dann i.d.R. einen monatlichen Abschlag auf die Gesamtsumme gezahlt. Neu ist jetzt, dass die Abwassergebühren nicht mehr in dieser Gesamtsumme enthalten sind, sondern eben in einem eigenen Bescheid berechnet und erhoben werden.
 
4.    Was geschieht mit meinen Abschlagszahlungen für Abwasser, welche ich 2011 an die BEW gezahlt habe?
Durch den Gebührenbescheid Ihrer Stadtverwaltung werden - genauso wie bisher - Ihre für 2011 zu zahlenden Abwassergebühren anhand Ihres Wasserverbrauches genau ermittelt und mit den bisher gezahlten Abschlägen verrechnet. Hieraus ergibt sich entweder ein Guthaben oder eine Nachforderung.
 
5.    An wen muss ich meine Gebühren zahlen?
Hier ändert sich nichts. Die Zahlung erfolgt wie bisher an die BEW.  Ihre Stadtverwaltung erlässt den Bescheid, die BEW ist jedoch weiterhin als sogenannter Verwaltungshelfer auch mit dem Inkasso beauftragt. Die Gebührenforderung der Stadt Wermelskirchen wird damit erfüllt.
 
6.    Was ist mit meiner Einzugsermächtigung?
Sofern Sie der BEW eine Einzugsermächtigung erteilt haben, bleibt diese bestehen.
 
7.    An wen kann ich mich zukünftig wenden?
Der Ansprechpartner ergibt sich aus dem Bescheid. Bitte rufen Sie bei Fragen das Service - Team der BEW an.
Gerne können Sie sich auch direkt an die Stadt Wermelskirchen (Frau Paul, Telefon 02196/710281; E-Mail: m.paul@wermelskirchen.de) wenden.
 
8.    Gebührensätze und rechtliche Grundlagen
Jahr
Gebührensatz Rechtliche Grundlage
2011 Schmutzwasser: 3,08 € Abwasserbeseitigungssatzung (ABS) vom 16.12.2008 in der Fassung der 2. Nachtragssatzung vom 21.12.2010
2011 Fäkalienabfuhr: 13,61 € Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Entsorgung von Grundstücksentwäs¬serungsanlagen vom 13.12.1995 in der Fassung der 12. Nachtragssatzung vom 21.12.2010
2012 Schmutzwasser: 3,08 € Abwasserbeseitigungssatzung (ABS) vom 16.12.2008 in der Fassung der 3. Nachtragssatzung vom 14.12.2011
2012 Fäkalienabfuhr: 12,35 € Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Entsorgung von Grundstücksentwäs¬serungsanlagen vom 13.12.1995 in der Fassung der 13. Nachtragssatzung vom 14.12.2011
   
Die Satzungen können bei der Stadtverwaltung und online unter Ortsrecht eingesehen werden.

Zuständige Mitarbeiter/innen:  

Frau K. Heinz
Sachgebietsleiterin
Telefon: 02196 / 710-609
Telefax: 02196 / 710-7609
E-Mail: K.Heinz@wermelskirchen.de

Weitere Informationen zu dieser Mitarbeiterin
 

Frau V. Mühring
Sachbearbeiterin
Telefon: 02196 / 710-607
Telefax: 02196 / 710-7607
E-Mail: V.Muehring@wermelskirchen.de

Weitere Informationen zu dieser Mitarbeiterin
 

Frau M. Paul
Sachbearbeiter
Telefon: 02196 / 710-207
Telefax: 02196 / 710-7207
E-Mail: M.Paul@wermelskirchen.de

Weitere Informationen zu dieser Mitarbeiterin