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Beglaubigungen

  • von Unterschriften:
    Die Unterschrift ist im Beisein des Beglaubigenden zu leisten. Der Unterschriftsleistende hat sich dabei anhand von Ausweisdokumenten (in der Regel: Personalausweis) auszuweisen.
  • von Dokumenten (z.B. Zeugnisse):
    Zur Beglaubigung sind bei der Ordnungsverwaltung Originale und die zu beglaubigenden Fotokopien vorzulegen.

 
Bitte beachten Sie:

Kopien von Urkunden des Standesamtes können nicht beglaubigt werden. Das Standesamt stellt Ihnen aber auf Wunsch eine Zweitausfertigung der benötigten Urkunde aus.

Kosten

  • Beglaubigungen von Unterschriften: 2,00 Euro
  • Beglaubigungen von Abschriften, Auszügen, Ablichtungen, Zeichnungen, Plänen: je Dokument 3,75 Euro

Zuständige Mitarbeiter/innen:  

. Bürgerbüro
Telefon: 02196 / 710-330 bis 710-335
Telefax: 02196 / 710-7330 bis 710-7335
E-Mail: Buergerbuero@wermelskirchen.de

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