Beglaubigungen
- von Unterschriften:
Die Unterschrift ist im Beisein des Beglaubigenden zu leisten. Der Unterschriftsleistende hat sich dabei anhand von Ausweisdokumenten (in der Regel: Personalausweis) auszuweisen. - von Dokumenten (z.B. Zeugnisse):
Zur Beglaubigung sind bei der Ordnungsverwaltung Originale und die zu beglaubigenden Fotokopien vorzulegen.
Bitte beachten Sie:
Kopien von Urkunden des Standesamtes können nicht beglaubigt werden. Das Standesamt stellt Ihnen aber auf Wunsch eine Zweitausfertigung der benötigten Urkunde aus.
Kosten
- Beglaubigungen von Unterschriften: 2,00 Euro
- Beglaubigungen von Abschriften, Auszügen, Ablichtungen, Zeichnungen, Plänen: je Dokument 3,75 Euro
Zuständige Mitarbeiter/innen:
. Bürgerbüro
Telefon: 02196 / 710-330 bis 710-335
Telefax: 02196 / 710-7330 bis 710-7335
E-Mail: Buergerbuero@wermelskirchen.de
Weitere Informationen zu diesem Mitarbeiter
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Telefax: 02196 / 710-7330 bis 710-7335
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wermelskirchen.de