Untersuchungsberechtigungsscheine
Untersuchungsberechtigungsscheine werden auf der Grundlage des Jugendarbeitsschutzgesetzes nur an Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr ausgestellt.
Untersuchungsberechtigungsscheine werden zu folgenden Zwecken ausgestellt:
- Erstuntersuchung
- 1. Nachuntersuchung
- Weitere Nachuntersuchungen
- Außerordentliche Untersuchung
- Untersuchung auf Anordnung der staatl. Gewerbeaufsichtsämter
- bei Wechsel des Arbeitgebers
- bei Verlust des Untersuchungsberechtigungsscheines
Kosten
gebührenfrei
Zuständige Mitarbeiter/innen:
. Bürgerbüro
Telefon: 02196 / 710-330 bis 710-335
Telefax: 02196 / 710-7330 bis 710-7335
E-Mail: Buergerbuero@wermelskirchen.de
Weitere Informationen zu diesem Mitarbeiter
Telefon: 02196 / 710-330 bis 710-335
Telefax: 02196 / 710-7330 bis 710-7335
E-Mail: Buergerbuero@wermelskirchen.de
Weitere Informationen zu diesem Mitarbeiter
wermelskirchen.de