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An-, Ab- und Ummeldungen

An-, Ab- und Ummeldungen (§ 13 Meldegesetz - MG NW)
Wenn Sie von außerhalb nach Wermelskirchen oder von Wermelskirchen in eine andere Stadt ziehen, müssen Sie sich innerhalb von einer Woche anmelden. Die Pflicht zur Abmeldung entfällt. Bei Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde hat ebenfalls innerhalb einer Woche eine Ummeldung zu erfolgen.

Bei einem Wegzug ins Ausland hat eine Abmeldung innerhalb der oben genannten Frist zu erfolgen. 


Formulare und Informationen zu diesem Produkt: 

Zuständige Mitarbeiter/innen:  

. Bürgerbüro
Telefon: 02196 / 710-330 bis 710-335
Telefax: 02196 / 710-7330 bis 710-7335
E-Mail: Buergerbuero@wermelskirchen.de

Weitere Informationen zu diesem Mitarbeiter