Kinderreisepässe
Ein Kinderreisepass wird mit einer Laufzeit von 6 Jahren ausgestellt und kann maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres verlängert werden.
Für die Ausstellung oder Verlängerung eines Kinderreisepasses sind erforderlich:
Ein von beiden Elternteilen als gesetzliche Vertreter unterschriebener Antrag, der im Bürgerbüro ausgestellt wird. Alleinerziehende Elternteile benötigen den Nachweis über das alleinige Sorgerecht (z.B. rechtskräftigen Sorgerechtsbeschluss oder Negativbescheinigung des Jugendamtes.
- Die Ausweise oder Pässe der Eltern zum Unterschriftenabgleich
- Ein aktuelles Passfoto, das den Anforderungen der Fotomustertafel der Bundesdruckerei (www.bundesdruckerei.de) genügt.
- Geburtsurkunde (Abstammungsurkunde) des Kindes oder Familienstammbuch
- Kinder ab 10 Jahren müssen bei der Beantragung anwesend sein, da eine eigene Unterschriftspflicht besteht
Ob der Kinderreisepass zur Einreise in einen anderen Staat ausreicht, hängt von den Einreisebestimmungen des Ziellandes ab. Einzelheiten zu den jeweils aktuellen Einreisebestimmungen erhalten Sie im Bürgerbüro oder über das Internet unter der Adresse www.auswaertiges-amt.de.
Kosten
Ausstellung eines Kinderreisepasses 13,00 Euro.
Verlängerung eines Kinderreisepasses 6,00 Euro.
Die Verlängerung eines bereits abgelaufenen Kinderreisepasses ist nicht möglich.
Die Gebühr verdoppelt sich, wenn der Kinderreisepass auf Veranlassung des Antragstellers außerhalb der Dienstzeit ausgestellt wird.
Zuständige Mitarbeiter/innen:
Telefon: 02196 / 710-330 bis 710-335
Telefax: 02196 / 710-7330 bis 710-7335
E-Mail: Buergerbuero@wermelskirchen.de
Weitere Informationen zu diesem Mitarbeiter
wermelskirchen.de