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Personalausweise/Reisepässe

Personalausweise/Reisepässe
 

Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften des Meldegesetzes der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen; dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Pass besitzen und sich durch diesen ausweisen können.
 
Der Ausweispflicht kann auch durch Vorlage eines vorläufigen Personalausweises genügt werden.
 
Für die Ausstellung des Personalausweises oder Reisepasses sind erforderlich:

 

  • persönliche Vorsprache des Passbewerbers (auch Kinder)
  • ein aktuelles Passfoto, das den Anforderungen der Fotomustertafel der Bundesdruckerei (www.bundesdruckerei.de) genügt
  • Vorlage des bisherigen Ausweises oder Reisepasses
  • Familienstammbuch bzw. Heirats- oder Geburtsurkunde

 
Auskünfte über Einreisebestimmungen für bestimmte Länder erhalten Sie im Internet unter der Adresse www.auswaertiges-amt.de.

Kosten

Personalausweis:

  • Ausstellung eines Personalausweises = 28,80€
  • Ausstellung eines Personalausweises für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben = 22,80€
  • vorläufiger Personalausweis = 10,00€
  • Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises ausserhalb der Dienstzeit 23,00€

 

Reisepass:

  • Ausstellung eines Reisepasses für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben = 59,00€.
  • Ausstellung eines Reisepasses für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben = 37,50€.
  • Expresspass, der innerhalb von 72 Stunden (an Werktagen, ohne Feiertage und Wochenende) von der Bundesdruckerei ausgeliefert wird, sofern der Antrag bis 11.00 Uhr gestellt wird = Zuschlag von 32,00€.
    Die Gebühr verdoppelt sich, wenn der Reisepass auf Veranlassung des Antragstellers außerhalb der Dienstzeit ausgestellt wird oder wenn der Reisepass auf Veranlassung eines Antragstellers ausgestellt wird, für den eine andere Behörde zuständig ist.


Formulare und Informationen zu diesem Produkt: 

Zuständige Mitarbeiter/innen:  

. Bürgerbüro
Telefon: 02196 / 710-330 bis 710-335
Telefax: 02196 / 710-7330 bis 710-7335
E-Mail: Buergerbuero@wermelskirchen.de

Weitere Informationen zu diesem Mitarbeiter