Einstellungen
 

Lohnsteuerkarten

Die Lohnsteuerkarte 2010 behält bis zur Anwendung es elektronischen Verfahrens (voraussichtlich im Jahre 2012) ihre Gültigkeit. Die darauf enthaltenen Eintragungen werden auch für das Jahr 2011 zugrunde gelegt.
 
Sollten sich zu Beginn des Jahres 2011 Abweichungen bei Steuerklasse oder Zahl der zu berücksichtigenden Kindern sowie Religionsänderungen ergeben, sind Sie verpflichtet, die Eintragungen von Ihrem Finanzamt anpassen zu lassen.
 
Jegliche Veränderung bzgl. der Lohnsteuerkarte ist bei dem zuständigen Finanzamt anzuzeigen.
 
Dies ist für Wermelskirchen:

            Finanzamt Leverkusen
            Marie-Curie-Str. 2
            51377 Leverkusen
            Tel.-Nr.:           0214/89280-0
            Fax:                 0800/10092675230
            E-Mail:             Service@FA-5230.fin-nrw.de
            Internet:         www.finanzamt-Leverkusen.de
            Öffnungszeiten:
            Mo.-Do.:          08.00 - 12.00 Uhr
            Di.:                  08.00 - 18.00 Uhr
            Fr.:                  geschlossen
 
Wird für das Jahr 2011 erstmalig eine Lohnsteuerkarte benötigt, stellt das zuständige Finanzamt stattdessen eine Ersatzbescheinigung aus.
Ausgenommen hiervon sind ledige Arbeitnehmer, die im Jahr 2011 erstmalig eine Ausbildung beginnen. Hier kann der Arbeitgeber die Steuerklasse I unterstellen, wenn der Arbeitnehmer seine steuerliche Identifikationsnummer (IdNr.), sein Geburtsdatum sowie die Religionszugehörigkeit mitteilt und gleichzeitig schriftlich bestätigt, dass es sich um das erste Dienstverhältnis handelt.
 
Ab dem Jahr 2012  müssen Sie bei Beginn einer neuen Beschäftigung Ihrem Arbeitgeber einmalig Ihr Geburtsdatum und Ihre IdNr. mitteilen sowie die Auskunft geben, ob es sich um das Haupt- oder um ein Nebenarbeitsverhältnis handelt.
Hat Ihr Arbeitsverhältnis bereits 2010 und 2011 bestanden, liegen Ihrem Arbeitgeber diese Informationen bereits vor. Damit werden dem Arbeitgeber die notwendigen Informationen (ELSTAM) für den Lohnsteuerabzug elektronisch zur Verfügung gestellt.

Die elektronische Lohnsteuerkarte bietet folgende Vorteile:

Vereinfachung und Beschleunigung:
Durch die elektronische Kommunikation zwischen Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Finanzamt wird das gesamte Lohnsteuerabzugsverfahren erheblich vereinfacht und beschleunigt.

Kein Verlust und keine Kosten:
Ein möglicher Verlust der bisherigen Lohnsteuerkarte und das Ausstellen einer kostenpflichtigen Ersatzlohnsteuerkarte entfällt.

Formulare und Informationen zu diesem Produkt: 

Ähnliche Produkte: