Aufenthaltsbescheinigung
Das Bürgerbüro stellt Ihnen auf Wunsch eine Aufenthaltsbescheinigung aus. Voraussetzung ist, dass Sie in Wermelskirchen gemeldet sind. Bitte kommen Sie persönlich und bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit. Falls Sie am persönlichen Erscheinen gehindert sind, können Sie sich auch durch eine andere Person vertreten lassen. Dazu muss dann allerdings eine schriftliche Vollmacht - und wiederum Personalausweis oder Reisepass -mitgebracht werden.
Kosten
Ausstellung einer Aufenthaltsbescheinigung: 6,00 €
Zuständige Mitarbeiter/innen:
. Bürgerbüro
Telefon: 02196 / 710-330 bis 710-335
Telefax: 02196 / 710-7330 bis 710-7335
E-Mail: Buergerbuero@wermelskirchen.de
Weitere Informationen zu diesem Mitarbeiter
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Telefax: 02196 / 710-7330 bis 710-7335
E-Mail: Buergerbuero@wermelskirchen.de
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wermelskirchen.de