Haushaltsbescheinigung
Die Bürgerbüros stellen Ihnen auf Wunsch eine Haushaltsbescheinigung aus. Voraussetzung ist, dass Sie in Wermelskirchen gemeldet sind. Bitte kommen Sie persönlich vorbei und bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit. Falls Sie am persönlichen Erscheinen gehindert sind, können Sie sich auch durch eine andere Person vertreten lassen. Dazu muss dann allerdings eine schriftliche Vollmacht mitgebracht werden.
Kosten
gebührenfrei
Notwendige Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass, ggf. Vertretungsvollmacht.
Bei Haushaltsbescheinigung für Kindergeldzwecke: Bitte Vordruck der Familienkasse mitbringen.
Zuständige Mitarbeiter/innen:
. Bürgerbüro
Telefon: 02196 / 710-330 bis 710-335
Telefax: 02196 / 710-7330 bis 710-7335
E-Mail: Buergerbuero@wermelskirchen.de
Weitere Informationen zu diesem Mitarbeiter
Telefon: 02196 / 710-330 bis 710-335
Telefax: 02196 / 710-7330 bis 710-7335
E-Mail: Buergerbuero@wermelskirchen.de
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