Lebensbescheinigung
Das Bürgerbüro stellt Ihnen auf Wunsch eine Lebensbescheinigung aus. Voraussetzung ist, dass Sie in Wermelskirchen gemeldet sind. Bitte kommen Sie persönlich und bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit. Falls Sie am persönlichen Erscheinen gehindert sind, können Sie sich auch durch eine andere Person vertreten lassen. Dazu muss dann allerdings eine schriftliche Vollmacht mitgebracht werden. Sie können die Lebensbescheinigung aber auch per Post oder telefonisch anfordern.
Kosten
gebührenfrei
Notwendige Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass, ggf. Vertretungsvollmacht
Zuständige Mitarbeiter/innen:
. Bürgerbüro
Telefon: 02196 / 710-330 bis 710-335
Telefax: 02196 / 710-7330 bis 710-7335
E-Mail: Buergerbuero@wermelskirchen.de
Weitere Informationen zu diesem Mitarbeiter
Telefon: 02196 / 710-330 bis 710-335
Telefax: 02196 / 710-7330 bis 710-7335
E-Mail: Buergerbuero@wermelskirchen.de
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wermelskirchen.de