Ausländerangelegenheiten
Zum 01.09.2011 wurde der elektronische Aufenthaltstitel in der Bundesrepublik Deutschland eingeführt. Seit diesem Zeitpunkt erhalten alle Angehörigen von Drittstaaten den elektronischen Aufenthaltstitel.
Weitere Informationen zum elektronischen Aufenthaltstitel finden Sie unter den Rubriken "Broschüren" und "Zusätzliche Infos".
HINWEIS: Seit dem 01.09.2011 müssen daher alle Antragsteller ab dem 6. Lebensjahr für die Beantragung des elektronischen Aufenthaltstitels persönlich bei der Ausländerbehörde vorsprechen.
Ab dem 6. Lebensjahr ist für die Beantragung des elektronischen Aufenthaltstitels die Abnahme von Fingerabdrücken erforderlich.
Weitere Informationen zum elektronischen Aufenthaltstitel finden Sie unter den Rubriken "Broschüren" und "Zusätzliche Infos".
HINWEIS: Seit dem 01.09.2011 müssen daher alle Antragsteller ab dem 6. Lebensjahr für die Beantragung des elektronischen Aufenthaltstitels persönlich bei der Ausländerbehörde vorsprechen.
Ab dem 6. Lebensjahr ist für die Beantragung des elektronischen Aufenthaltstitels die Abnahme von Fingerabdrücken erforderlich.
Telefon: 02202/13-2803 und 02202/13-6811
Telefax: 02202/13-2818
E-Mail: auslaenderbehoerde@rbk-online.de
Öffnungszeiten:
montags und mittwochs 07:30 - 11:30 Uhr
donnerstags 07:30 - 11:30 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Zuständige Mitarbeiter/innen:
. Bürgerbüro
Telefon: 02196 / 710-330 bis 710-335
Telefax: 02196 / 710-7330 bis 710-7335
E-Mail: Buergerbuero@wermelskirchen.de
Weitere Informationen zu diesem Mitarbeiter
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