Parksondererlaubnis für Schwerbehinderte
Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung oder Blinde haben die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 StVO zur Bewilligung von Parkerleichterungen zu erhalten.
Es wird ein europaweit gültiger „EU-Parkausweis“ ausgestellt.
Notwendige Unterlagen
- Schwerbehindertenausweis mit Merkmal "aG" oder "Bl"
- Bescheid des Versorgungsamtes
- Foto
Rechtsgrundlagen
§ 46 Abs. 1 StVO
Zuständige Mitarbeiter/innen:
Frau
M. Herzig
Sachbearbeiterin
Telefon: 02196 / 710-328
Telefax: 02196 / 710-7328
E-Mail: M.Herzig@wermelskirchen.de
Weitere Informationen zu dieser Mitarbeiterin
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Telefax: 02196 / 710-7328
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wermelskirchen.de