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Ehe- und Altersjubiläen

Der Bürgermeister gratuliert zur Vollendung des 90., 95. und 100. Lebensjahres. Ab dem vollendeten 100. Lebensjahr gratuliert er zu jedem weiteren Geburtstag. Außerdem gratuliert der Bürgermeister Ehepaaren aus Anlass des 50., 60., 65. und jedes weiteren in fünfjährigem Abstand folgenden Hochzeitstages.
 
Voraussetzung für einen Besuch des Bürgermeisters ist die Einwilligung der betroffenen Person/en, die bei einer Terminvereinbarung durch das Sekretariat des Bürgermeisters geäußert werden kann.
 
Ehepaare, die nicht in Wermelskirchen geheiratet haben, werden gebeten, das Ehejubiläum bei der Stadtverwaltung anzuzeigen. Hierfür ist die Vorlage der Heiratsurkunde erforderlich.

Zuständige Mitarbeiter/innen:  

Frau M. Wüster
Sachbearbeiterin
Telefon: 02196 / 710-104
Telefax: 02196 / 710-7104
E-Mail: M.Wuester@wermelskirchen.de

Weitere Informationen zu dieser Mitarbeiterin