Asylbewerber u. ausländische Flüchtlinge
Ausländische Flüchtlinge
Die Betreuung und Unterbringung ausländischer Flüchtlinge und Asylbewerber zählt zu den Aufgaben der Sozialverwaltung.
Die Unterbringung erfolgt in städtischen Übergangsheimen.
Betreuung umfasst diverse allgemeine und persönliche Hilfe-stellungen für die Betroffenen sowie Aufklärungs- und Vermittlungsarbeit bei Bewohnern und Nachbarschaft.
Die Unterbringung erfolgt in städtischen Übergangsheimen.
Betreuung umfasst diverse allgemeine und persönliche Hilfe-stellungen für die Betroffenen sowie Aufklärungs- und Vermittlungsarbeit bei Bewohnern und Nachbarschaft.
Notwendige Unterlagen
Aufenthaltslegitimation bzw. aufenthaltsbegründende Dokumente der Aufnahmestelle / des Ausländeramtes, Pass, Einreisedokumente und je nach Fallgestaltung weitere Unterlagen.
Rechtsgrundlagen
Flüchtlingsaufnahmegesetz
Zuständige Mitarbeiter/innen:
Frau
T. Dehnen
Sachgebietsleiterin
Telefon: 02196 / 710-500
Telefax: 02196 / 710-7500
E-Mail: T.Dehnen@wermelskirchen.de
Weitere Informationen zu dieser Mitarbeiterin
Sachgebietsleiterin
Telefon: 02196 / 710-500
Telefax: 02196 / 710-7500
E-Mail: T.Dehnen@wermelskirchen.de
Weitere Informationen zu dieser Mitarbeiterin
Frau
J. Gerlaczynski
Sachbearbeiterin
Telefon: 02196 / 710-537
Telefax: 02196 / 710-7537
E-Mail: J.Gerlaczynski@wermelskirchen.de
Weitere Informationen zu dieser Mitarbeiterin
Sachbearbeiterin
Telefon: 02196 / 710-537
Telefax: 02196 / 710-7537
E-Mail: J.Gerlaczynski@wermelskirchen.de
Weitere Informationen zu dieser Mitarbeiterin
wermelskirchen.de