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Mietspiegel

Mietspiegel kann im Bürgerbüro erworben werden. Der derzeitige Mietspiegel ist gültig ab 01.01.2008.
 
Der Mietspiegel ist eine Übersicht über die in der Gemeinde üblichen Entgelte für nicht preisgebundene Wohnungen.
 
Nach § 558 a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) kann sich der Vermieter zur Begründung eines Mieterhöhungsverlangens auf den Mietspiegel der Gemeinde beziehen. Diese Bezugnahme stellt für den Vermieter in der Regel den einfachsten und billigsten Weg dar, sein Erhöhungsverlangen der Mieterseite zu verdeutlichen.
 
Die Vertragsparteien erhalten dadurch ausreichende Informationen, um eine Einigung über die Miete zu erzielen.
 
Der Mietspiegel ist daher geeignet, Streitigkeiten zu vermeiden, da das Mietgefüge auch für diesen Rechtsbereich unerfahrenen Personen transparent dargestellt wird und die Kosten der Beschaffung von Informationen gering sind.
 
Ansprechpartner für den Kauf des Mietspiegels ist das Team des Bürgerbüros.

Kosten

5 €

Rechtsgrundlagen

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Zuständige Mitarbeiter/innen:  

Herr B. Friske
Sachbearbeiter
Telefon: 02196 / 710-324
Telefax: 02196 / 710-7324
E-Mail: B.Friske@wermelskirchen.de

Weitere Informationen zu diesem Mitarbeiter
 

. Bürgerbüro
Telefon: 02196 / 710-330 bis 710-335
Telefax: 02196 / 710-7330 bis 710-7335
E-Mail: Buergerbuero@wermelskirchen.de

Weitere Informationen zu diesem Mitarbeiter