Grundbesitzabgaben
Zu den Grundbesitzabgaben zählen alle Steuern, Abgaben und Gebühren, die für bebaute und zum Teil für unbebaute Grundstücke in der Stadt Wermelskirchen zu erheben sind.
Zu den Grundbesitzabgaben gehören:
- Grundsteuern
- Müllabfuhrgebühren
- Straßenreinigungsgebühren
Der einzelne Grundstückseigentümer erhält jährlich zum Anfang des Jahres einen Abgabenbescheid über die für sein Grundstück zu erhebenden Grundbesitzabgaben. Bei dem Besitz von mehreren Grundstücken werden mehrere Grundbesitzabgabenbescheide erstellt und in einem Summenbescheid zur Zahlungserleichterung zusammengefasst.
Die Grundbesitzabgaben werden fällig in vierteljährlichen Raten zum 15.02, 15.05., 15.08. und 15.11.. Auf Antrag ist eine Jahreszahlung zum 01.07. möglich.
Formulare und Informationen zu diesem Produkt:
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Grundbesitzabgaben (Infoblatt 2018) (PDF)
Dateigröße: 204,5 Kilobytes -
Grundbesitzabgaben - Beispielbescheid (PDF)
Dateigröße: 193,5 Kilobytes
Zuständige Mitarbeiter/innen:
Herr
K. Engels
Sachgebietsleiter
Telefon: 02196 / 710-220
Telefax: 02196 / 710-7220
E-Mail: K.Engels@wermelskirchen.de
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Sachgebietsleiter
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Frau
A. Macholl
Sachbearbeiterin
Telefon: 02196 / 710-223
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