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rga.OnlineIm Flächennutzungsplan (FNP) wird für das gesamte Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung in den Grundzügen dargestellt. Beispiele der Darstellungen: Wohnbauflächen (W) , gemischte Bauflächen (M), Gewerbeflächen (G), Flächen für den Gemeinbedarf, Grünflächen, landwirtschaftliche Flächen und Wald (Aufzählung nicht abschließend). Die Stadt Wermelskirchen hat den Flächennutzungsplan aus dem Jahr 1992 einschließlich aller seit diesem Zeitpunkt rechtswirksam gewordenen Änderungen digital nacherfasst, sodass der aktuelle FNP erstmals als einheitliches Planwerk besteht.
Klicken Sie auf das nebenstehende Bild, um nähere Informationen sowie Planausschnitte aus dem aktualisierten Fächennutzungsplan der Stadt Wermelskirchen aufzurufen.
Bebauungspläne sind aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans (s.o.) zu entwickeln; in ihnen wird u.a. durch zeichnerische und textliche Festsetzungen detailliert geregelt, in welcher Art und Weise Bauvorhaben errichtet werden dürfen.
Durch Anklicken des nebenstehenden Bildes gelangen Sie zu einer Übersichtskarte des Wermelskirchener Stadtgebiets, das in mehrere Raster unterteilt ist. Auf den einzelnen Rasterkarten sind alle derzeit rechtskräftigen Bebauungsplangebiete dargestellt. Durch Anklicken der zugehörigen Bebauungsplan-Nummern können Sie weitere Informationen (Planzeichnungen, Textliche Festsetzungen, Begründungen, Bebauungsplanänderungen) aufrufen.
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Neben dem Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und den Bebauungsplänen (verbindliche Bauleitpläne) bieten die sogenannten Innen- und Außenbereichssatzungen nach den §§ 34 und 35 des Baugesetzbuches (BauGB) zwei weitere Möglichkeiten, die städtebauliche Entwicklungen zu steuern. Auf Grund zahlreicher Nachfragen bietet die Stadt Wermelskirchen an dieser Stelle nun auch den Service, alle rechtskräftigen Innen- und Außenbereichssatzungen im Internet aufzurufen.
Durch Anklicken des nebenstehenden Bildes gelangen Sie zu einer Übersichtkarte des Wermelskirchener Stadtgebiets mit einer vereinfachten Darstellungen aller rechtskräftigen Satzungen. Eine Erläuterung zur weiteren Navigation erhalten Sie, wenn Sie die Taste "weitere Informationen" in der Übersichtskarte anklicken.
Im Mai 2008 hat die Stadt Wermelskirchen die CIMA Beratung und Management GmbH beauftragt, ein Einzelhandelskonzept für das Stadtgebiet zu erstellen. Der Entwurf des Konzeptes liegt seit Ende 2008 vor.
Der gutachterliche Teil des Konzepts führt unter anderem die Stärken und Schwächen der Stadt Wermelskirchen als Einkaufsort auf und bewertet die Angebotsqualitäten des Einzelhandels in der Innenstadt. Das eigentliche Einzelhandleskonzept grenzt den zentralen Versorgungsbereich in der Wermelskirchener Innenstadt ab, benennt die zentrenrelevanten Sortimente ("Wermelskirchener Liste") und gibt Handlungsempfehlungen hinsichtlich der zukünftigen Einzelhandelsentwicklung.
Durch Anklicken des nebenstehenden Bildes können Sie den Entwurf des Einzelhandelskonzepts (ca. 4,5 MB) einsehen.
Im Rahmen der Regionale 2010 entwickeln der Rheinisch-Bergische Kreis, der Wupperverband sowie die Städte und Gemeinden Wermelskirchen, Burscheid, Kürten und Odenthal zurzeit gemeinsam das Projekt "Dhünnhochfläche - Wasserwerk der Region". Der Landschaftsraum um die Dhünntalsperre einschließlich Eifgenbachtal wird bereits heute als Naherholungs- und Freizeitraum genutzt, die Vernetzung der vorhandenen Potenziale ist bislang jedoch nur unzureichend. Ein Ziel des Projektes ist die nachhaltige Strukturverbesserung in landschaftlicher, städtebaulicher und ökonomischer Hinsicht.
Erste Überlegungen liegen seit Februar 2009 in Form eines Projekt-Dossiers (pdf-Datei, ca. 5 MB) vor. Dieses können Sie durch Anklicken des nebenstehenden Bildes aufrufen.
Das Stadtgebiet Wermelskirchen liegt im Geltungsbereich von zwei Landschaftsplänen, dem LP 2 (Eifgenbachtal) und dem LP 3 (Große Dhünntalsperre). Die Landschaftpläne bestehen unter u.a. aus Festsetzungskarten, Entwicklungskarten, textlichen Festsetzungen und dem Erläuterungsbericht. So werden in den Landschaftsplänen u.a. Landschafts- und Naturschutzgebiete zeichnerisch festgesetzt. Durch textliche Festsetzungen können u.a. Verbote hinsichtlich näher bestimmter Nutzungen ausgesprochen werden. Insofern haben Landschaftspläne auch Auswirkungen auf die Stadtentwicklung.
Durch Anklicken des nebenstehenden Bildes öffnen Sie einen Übersichtsplan, aus dem die Geltungsbereiche der beiden Landschaftspläne hervorgehen. Von dort aus werden Sie mit den entsprechenden Web-Seiten des RBK verbunden.
Das Katasteramt des Rheinisch-Bergischen Kreises (RBK) hat im Juni 2006 erstmals einheitliche Stadtpläne ohne Werbung für das gesamte Kreisgebiet herausgegeben. Der Wermelskirchener Stadtplan kann zu einem Preis von 3,95 € in der Kreisverwaltung, aber auch im Bürgerbüro des Rathauses Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33 erworben werden.
Sie möchten einen Blick auf den neuen Stadtplan werfen? Klicken Sie auf das nebenstehende Bild und rufen anschließend auf dem Übersichtplan den Stadtplan-Ausschnitt Ihrer Wahl auf (Aktualisierungsstand des Stadtplans: Juni 2009).
Alle Stadtpläne des Rheinisch-Bergischen Kreises können Sie sich blattschnittfrei auch im Geoportal des RBK ansehen.
Auf Grundlage eines 1999 durchgeführten städtebaulichen Wettbewerbs, eines daraus entwickelten Masterplanes und eines Verkehrs- und Gestaltungskonmzeptes hat die Stadt Wermelskirchen seit dem Jahr 2004 bereits zahlreiche Straßenzüge (u.a. Telegrafenstraße, Kölner Straße, Untere Eich, Brückenweg) sowie den Schwanenplatz verkehrsberuhigt umgebaut. Derzeit finden Baumaßnahmen in der oberen Eich / Kreuzungsbereich Loches-Platz statt. In den kommenden Jahren steht die Umgestaltung der Bereiche Markt, Obere Remscheider Straße und Oberer Loches-Platz an. Wesentliche Voraussetzungen für die Realisierung der o.g. Maßnahmen waren der der Bau der innerstädtischen Umgehungsstraße B 51n und die Aufnahme in das Städtabauförderprogramm von Bund und Land.
Hinweis: Die Webseiten zur Umgestaltung der Innenstadt befinden sich zurzeit im Aufbau.