Vitalisierung der Innenstadt
Nachdem der Innenstadtumbau in Bezug auf den Ausbau und die Gestaltung der öffentlichen Straßen und Plätze zügig voranschreitet, hat der Rat der Stadt Wermelskirchen beschlossen, im Bereich der Innenstadt Wermelskirchen ein Förderprogramm für Gewerbetreibende und Hauseigentümer aufzulegen, wodurch insbesondere die Geschäftsleerstandssituation verbessert werden soll.
- Ziel des Vitalisierungs-Programms
Im Rahmen des Vitalisierungsprogramms verfolgt die Stadt Wermelskirchen das Ziel, die Wermelskirchener Innenstadt sowohl in ihrer Handelsfunktion zu stärken, als auch die Wohn- und Aufenthaltsqualität zu steigern. Zu diesem Zweck wird ein Förderungsprogramm aufgelegt, das zum einen mit gezielten Modernisierungsmaßnahmen das bestehende Geschäftsraumangebot durch Aufwertung stabilisieren und diversifizieren soll. Zum anderen soll die Neuansiedlung/Neueröffnung von Unternehmen des Handels und Gewerbes gefördert werden. Hierzu wird ein Zuschuss bei Neugründung oder Neueröffnung gewährt. Voraussetzung für die Förderung ist, dass hierdurch ein bestehender Leerstand beseitigt wird oder drohender Leerstand verhindert werden kann. - Geltungsbereich
Der Geltungsbereich erstreckt sich auf einen Teil des Innenstadtbereiches von Wermelskirchen im Bereich des Sanierungsgebietes „Wermelskirchen Innenstadt“. Gefördert werden die Bereiche bzw. Anschriften Eich, Kölner Straße, Obere Remscheider Straße, Telegrafenstraße, Carl-Leverkus-Straße und Markt. - Antragsberechtigte
Antragsberechtigte sind Personen - auch Existenzgründer -, die ein Unternehmen des Handels oder (kunst)handwerklichen Gewerbes errichten wollen, unterhalten oder erwerben. - Art der Förderung
a) Bausanierung Förderung der Sanierung des Ladenlokales (Innenausbau) und der Außenfassade;
b) Neugründungen Förderung einer Neugründung durch Gewährung eines „Startzuschusses“ zu den fixen Kosten im ersten Jahr. - Höhe der Förderung
zu a) max. 5.000 € pro Einzelfall
zu b) max. 3.000 € pro Einzelfall
Fordern Sie bitte das Programm an. Wir informieren Sie gerne! Sie finden das Programm auch zum download im Internet unter www.wermelskirchen.de. im Menüpunkt „Wirtschaft“.
Da das Amt für Wirtschaftsförderung und Liegenschaften sich derzeit in einer Umstrukturierung befindet, wenden Sie sich bitte direkt an den Bürgermeister.
| Kontakt | Ansprechpartner |
|---|---|
| Stadt Wermelskirchen Amt für Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Telegrafenstr. 29-33 42929 Wermelskirchen |
Eric Weik Der Bürgermeister Telefon: 02196 / 710-181 E-Mail: eric.weik@stadt.wermelskirchen.de |
Die vollständigen Förderrichtlinien können Sie hier als PDF-Dokument herunterladen >>>
wermelskirchen.de