Die Stadt Wermelskirchen (34.500 Einwohner) beabsichtigt die Veräußerung gemeindeeigener Grundstücke zum Zwecke der Wohnbebauung unter Einräumung einer Option zur Anmietung von Wohnraum (im Einzelnen siehe unten). Die Grundstücke liegen im östlichen Teil des Neubaugebietes „Jahnstraße/Unterweg“. Das große Wohngebiet befindet sich in attraktiver Lage in unmittelbarer Nähe zum Zentrum von Wermelskirchen (Anlage 1).
Die Stadt Wermelskirchen sucht Investoren, um mit diesen einen Grundstückskaufvertrag zu schließen.
Es handelt sich nicht um ein förmliches Vergabeverfahren nach den §§ 97 ff. GWB, der VOB/A und dem TVgG NRW. Die Stadt führt die Verhandlungen freiwillig, ohne sich rechtlich zu binden. Sie behält sich vor, die Verhandlungen zu jedem Zeitpunkt zu modifizieren oder zu beenden und die Grundstücke außerhalb dieses Verfahrens zu veräußern. Die teilnehmenden Bewerber erlangen keinen Anspruch auf ein bestimmtes Verhalten der Stadt. Die Angebotserstellung ist für die Stadt Wermelskirchen kostenlos.
1. Kaufgegenstand
Bei den zum Verkauf anstehenden Baugrundstücken in der Gemarkung Dorfhonnschaft, Flur 34 handelt es sich um folgende Flächen, die erschlossen übergeben werden (Bebauungsplan Nr. 21 „Jahnstraße/Unterweg“ - Teilgebiet 20). Wegen der Einzelheiten siehe (Anlage 2).
Fläche |
Flurstücks-Nr. |
Größe m² |
Bezeichnung |
1 |
182 |
344 |
Baugrundstück |
2 |
183 |
227 |
Baugrundstück |
3 |
184 |
207 |
Baugrundstück |
4 |
185 |
228 |
Baugrundstück |
5 |
186 |
325 |
Baugrundstück |
6 |
178 |
18 |
Stellplatz |
7 |
179 |
18 |
Stellplatz |
8 |
180 |
18 |
Stellplatz |
9 |
181 |
37 |
Vorfläche Stellplätze |
|
Gesamtfläche |
1.422 |
|
2. Kaufpreisvorstellung
Erwartet wird ein Kaufpreis von 350.000,00 € .
3. Erschließung
Das Baugebiet wurde durch die Stadt Wermelskirchen erschlossen. Die Erschließungsarbeiten sind weitestgehend abgeschlossen. Aktueller Stand ist die Baustraße aus Asphalttragschicht, die Grundstücke sind bereits zur Bebauung freigegeben. Der Endausbau des Erschließungsgebietes wird nicht vor 2019 erfolgen.
Die Grundstücksanschlussleitung für Schmutzwasser wurde im Zuge der Erschließung bis hinter die Grundstücksgrenze herausgelegt. Anschlüsse für Strom, Gas und Trinkwasser sowie Telekommunikation sind über die jeweiligen Versorgungsunternehmen zu beantragen.
Die Weiterführung der Ver- und Entsorgungsleitungen in die jeweiligen Gebäude und die damit verbundenen Kosten sind Sache des Erwerbers. Das anfallende Niederschlagswasser ist auf den Grundstücken zu versickern.
4. Boden
Die Flächen waren bisher als Grünland/Gartenland/Freiflächen genutzt, der Stadt Wermelskirchen sind keine Altlasten bekannt. Bodengutachten können von der Stadt nicht zur Verfügung gestellt werden.
5. Bauverpflichtung
In den Grundstückskaufvertrag soll eine Bauverpflichtung aufgenommen werden, wobei sich die Bauvorgaben auf eine bau- und planungsrechtliche zulässige Bebauung beschränken werden. Der Wohnraum soll bis zum 31.12.2018 zur Verfügung stehen.
6. Planungsvorgaben und Rahmenbedingungen
Grundlage für die Bebauung der ausgeschriebenen Grundstücke bildet der Bebauungsplan Nr. 21 „Jahnstraße/Unterweg“ (Anlage 3 – Auszug aus dem B-Plan). Weitere Informationen zum Bebauungsplan können der Homepage der Stadt Wermelskirchen entnommen werden www.wermelskirchen.de,
Die Grundstücke werden erschlossen durch die Straße „Schwaner Knapp“.
Bei den Grundstücken handelt es sich um Flächen, die für eine Wohnbebauung (offene Bauweise, zulässig: Doppelhäuser und Hausgruppen) vorgesehen sind.
In dem Grundstückskaufvertrag muss der Stadt das Recht eingeräumt werden, Teilflächen der zu errichtenden Gebäude als Wohnungen zur Unterbringung von maximal 40 Flüchtlingen anzumieten.
Der Stadt soll das Recht eingeräumt werden, die entsprechenden Flächen für 5 Jahre zu mieten. Die Stadt hat derzeit die Vorstellung, eine kostenbasierte Miete in Höhe von ca. Euro 6,50/m2 zu vereinbaren.
Nach Ende der vereinbarten Mietzeit kann der Investor über den Wohnraum frei verfügen. Eine weitergehende Anmietung durch die Stadt Wermelskirchen kann angedacht werden.
Nachfolgender Standard soll bei der Erstellung des Wohnraums eingehalten werden:
Ziel der Stadt ist es, geeignete Angebote von qualifizierten Bauträgern und Investoren für den Erwerb der ausgeschriebenen Baugrundstücke zu finden.
Interessenbekundung
Unternehmen, die Interesse an dem Abschluss eines Grundstückskaufvertrages über vorgenannte Flächen haben, können ihr Interesse schriftlich gegenüber der Stadt Wermelskirchen bis zum 15.05.2017 bekunden. Die Stadt behält sich vor, auch Unternehmen anzusprechen, die ihr Interesse nicht bekundet haben.
Mit der Interessenbekundung sind folgende Unterlagen:
Stadt Wermelskirchen
Kämmerei/Liegenschaften
z.Hd. Frau Angelika Hagenbücher
Telegrafenstraße 29 – 33
42929 Wermelskirchen
einzureichen.
Die Stadt wird sodann zeitnah entscheiden, ob und mit welchen Investoren die Verhandlungsgespräche fortgeführt und vertieft werden sollen.
Hierzu werden gesonderte Informationen zu einem späteren Zeitpunkt mitgeteilt.
Dateiname | Dateigröße | Dateityp |
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Jahnstraße_Anlage 1.pdf | 267 KB | ![]() |
Jahnstraße_Anlage 2.pdf | 295 KB | ![]() |
Jahnstraße_Anlage 3.pdf | 721 KB | ![]() |