Hier sehen Sie eine Übersicht der vergangenen Pressemitteilungen der Stadtverwaltung aus den letzten Monaten und Jahren.

Pressearchiv 2022

2G Plus im Quellenbad

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Durch die neue Coronaschutzverordnung gelten neue Regeln im Quellenbad, die bereits seit dem 28. Dezember 2021 gelten. Seitdem müssen Schwimmerinnen und Schwimmer fürs Betreten des Nassbereichs den Nachweis erbringen, dass sie geimpft oder genesen sind - und sie brauchen außerdem  zusätzlich den Nachweis über einen negativen, gültigen Schnelltest einer anerkannten Teststelle.

Bis zum Nassbereich gilt weiterhin die bisher gültige 2G-Regel - also geimpft oder genesen - damit es den Vereinen ermöglicht wird, weiterhin beispielsweise Kurse fürs Kinderschwimmen anzubieten. Auch die öffentliche Toilette des Quellenbads kann weiterhin mit dem 2G Nachweis benutzt werden. 

 

Kontakt zur Meldung


K. Kellermann

k.kellermann@­wermelskirchen.de 02196 710-101 Stabsstelle - Büro der Bürgermeisterin Adresse | Öffnungszeiten |
2G Plus-Regel im Quellenbad
Im Quellenbad gilt die 2G Plus-Regel, um zu schwimmen. Foto: Stadt Wermelskirchen