Beamte des gehobenen nichttechnischen Dienstes sind Sachbearbeiter/innen in einem der vielen Bereiche der Stadtverwaltung. Sie müssen vielschichtige Vorgänge selbständig bearbeiten und lebensnahe Entscheidungen treffen.
Um diese Aufgabe zu erfüllen, müssen Sie nicht nur qualifizierte Sach- und Rechtskenntnisse sowie Verhandlungsgeschick besitzen, sondern auch schwierige Sachverhalte verstehen, unterscheiden und in einen Zusammenhang bringen können.
Diese Kenntnisse und Fähigkeiten werden Ihnen in einer dreijährigen dualen Ausbildung vermittelt, die sich in einander abwechselnde fachpraktische und fachtheoretische Studienzeiten gliedert.
Im Rahmen der fachpraktischen Studienzeiten lernen Sie die verschiedenen Ämter der Stadtverwaltung kennen, erhalten Einblick in die Verwaltungsarbeit und erwerben nützliche Arbeitstechniken.
Während der fachtheoretischen Studienzeiten studieren Sie an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Abteilung Köln, u.a. Staats- und Verwaltungsrecht, Kommunalverfassungs- und Haushaltsrecht, Ordnungs-, Sozial-, Dienst- und Privatrecht sowie Volks- und Betriebswirtschaftslehre.
Während der Ausbildung sind Sie Beamtin/er auf Widerruf und haben Anspruch auf monatliche Anwärterbezüge in Höhe von derzeit ca. 1.405,68 € (brutto) sowie vermögenswirksame Leistungen bis zu einem Betrag von 6,65 € und Beihilfen im Krankheitsfall.
Sie beenden Ihre Ausbildung mit der Bachelorprüfung, die gleichzeitig Laufbahnprüfung ist.
Nach der Ausbildung steigen Sie in das 1.Einstiegsamt der 2. Laufbahngruppe mit der Besoldung A9 ein (ehemals gehobener Dienst).
Voraussetzung für die Laufbahn des gehobenen nichttechnischen Dienstes ist grundsätzlich die Hochschulreife oder die Fachhochschulreife.
Interesse? Stellenvakanzen bzw. angebotene Ausbildungsstellen entnehmen Sie bitte www.wermelskirchen.de/aktuelles/stellenangebote
Nächster Einstellungstermin ist der: 01. September 2024.