Brandmeisteranwärter/in

Beamter/in im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst

 

Zu den Aufgaben des Brandmeisteranwärters/der Brandmeisteranwärterin gehört u.a. die Gefahrenabwehr, d.h. Brandbekämpfung und Gefahrenvorbeugung (z.B. präventiver Brandschutz und Schadensverhütungsmaßnahmen). Dies beinhaltet auch die Beratung hinsichtlich erforderlicher Brandschutzeinrichtungen und -vorkehrungen.
 
Ferner wird durch den Brandmeisteranwärter/die Brandmeisteranwärterin Hilfeleistung jeglicher Art für Menschen und Tiere und bei Umweltschäden gewährleistet.

Notfallrettung und Krankentransporte machen den überwiegenden Anteil des Tätigkeitsfeldes des Brandmeisteranwärters/der Brandmeisteranwärterin aus.

 

Einstellungsvoraussetzungen sind:

  • mindestens ein Hauptschulabschluss Klasse 10 A
  • abgeschlossene Berufsausbildung in einem handwerklich-technischen Beruf
  • Erfüllung der beamtenrechtlichen Voraussetzungen
  • Absolvierung eines Auswahlverfahrens

 
Während der Ausbildung erhalten Sie ein monatliches Anwärtergrundgehalt. Daneben können Sie monatlich eine vermögenswirksame Leistung erhalten.
 
Interesse?

Nächster Einstellungstermin ist der:  noch unbekannt.


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