Zu den Aufgaben des Brandmeisteranwärters/der Brandmeisteranwärterin gehört u.a. die Gefahrenabwehr, d.h. Brandbekämpfung und Gefahrenvorbeugung (z.B. präventiver Brandschutz und Schadensverhütungsmaßnahmen). Dies beinhaltet auch die Beratung hinsichtlich erforderlicher Brandschutzeinrichtungen und -vorkehrungen.
Ferner wird durch den Brandmeisteranwärter/die Brandmeisteranwärterin Hilfeleistung jeglicher Art für Menschen und Tiere und bei Umweltschäden gewährleistet.
Notfallrettung und Krankentransporte machen den überwiegenden Anteil des Tätigkeitsfeldes des Brandmeisteranwärters/der Brandmeisteranwärterin aus.
Einstellungsvoraussetzungen sind:
Während der Ausbildung erhalten Sie ein monatliches Anwärtergrundgehalt. Daneben können Sie monatlich eine vermögenswirksame Leistung erhalten.
Interesse?
Nächster Einstellungstermin ist der: noch unbekannt.