Zitat Andrea Milz (Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt, Staatskanzlei NRW): „In Nordrhein-Westfalen engagieren sich rund sechs Millionen Menschen unentgeltlich und freiwillig für das Gemeinwohl. Der Großteil des freiwilligen Engagements findet vor Ort statt: im Stadtteil, in der Nachbarschaft, im Dorf. Dieses Engagement fördert maßgeblich das Miteinander in unserer Gesellschaft und verdient daher unsere besondere Anerkennung und Wertschätzung.“
Das überdurchschnittliche ehrenamtliche Engagement verdient Anerkennung und Würdigung. Deshalb hat die Stadt Wermelskirchen 2011 die Ehrenamtskarte NRW nach einem Ratsbeschluss auch in Wermelskirchen eingeführt. Die Ehrenamtskarte ist nicht nur Würdigung für den hohen ehrenamtlichen Einsatz, sondern mit ihr erhalten Ehrenamtskarteninhaberinnen und -Inhaber Vergünstigungen und Angebote in öffentlichen, gemeinnützigen und privaten Einrichtungen im ganzen NRW-Gebiet.
Vergünstigungen
Suchfunktion für alle angebotenen Vergünstigungen in den teilnehmenden Kreisen und Städten
https://www.engagiert-in-nrw.de/ehrensache
Mit der App Ehrensache.NRW zu den Vergünstigungen in ganz NRW finden
https://www.engagiert-in-nrw.de/app-zur-ehrenamtskarte-nrw
Anspruchsberechtigt
Die Ehrenamtskarte wird von der Stadtverwaltung kostenlos an Engagierte ausgegeben. Die Würdigung erhalten all jene, die einen beachtlichen Teil ihrer Zeit und Kraft ehrenamtlich für die Gesellschaft einsetzen und so zum Gemeinwohl beitragen.
Das Antragsformular ist ausgefüllt der Koordinierungsstelle für bürgerliches Engagement unterschrieben einzureichen.
Ehrenamtliche, die mit ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit weder die Kriterien für den Erhalt der Ehrenamtskarte NRW noch für eine andere vergleichbare Auszeichnung des Landes NRW erfüllen, können durch die Jubiläums-Ehrenamtskarte Wertschätzung erfahren.
Anspruchsberechtigt:
Die Jubiläums-Ehrenamtskarte behält eine lebenslange Gültigkeit und eine Verlängerung oder Neubeantragung ist nicht notwendig. Dabei können die landesweiten Vergünstigungen, die für die klassische Ehrenamtskarte gelten, in Anspruch genommen werden.
Die Bestätigung, dass die Voraussetzungen für den Erhalt einer Jubiläums-Ehrenamtskarte vorliegen, erfolgt in der Regel durch die Verantwortlichen in den Vereinen. Sollte dies nicht möglich sein, da das Ehrenamt schon länger zurückliegt und die Organisation ggf. keine Unterlagen mehr hat, reicht auch die Bestätigung des Ehrenamtlers selbst.
Die Ausgabe der Jubiläums-Ehrenamtskarte erfolgt jährlich um den Tag des Ehrenamts am 05. Dezember in einem festlichen Rahmen.
Der entsprechende Antrag ist bis zum 31.Oktober eines Jahres der Koordinierungsstelle Bürgerliches Engagement einzureichen.