Personen, die sich um das Wohl der Stadt Wermelskirchen verdient gemacht haben, können durch die Überreichung einer Ehrenurkunde oder durch die Verleihen der Ehrenplakette oder des Ehrenabzeichens der Stadt geehrt werden.
(Satzung über die Ehrung verdienter Bürger der Stadt Wermelskirchen in der Fassung der ersten Nachtragssatzung vom 15.12.2009)