Fällt nach Prüfung des individuellen Pflegebedarfs die Entscheidung, eine ausländische Betreuungskraft zur Unterstützung mit hinzuzuziehen, kann zwischen zwei Beschäftigungsmodellen gewählt werden.
Legal Betreuungskräfte im eigenen Haushalt zu beschäftigen ist über das Arbeitgebermodell oder über das Entsendemodell möglich.
Um illegale Beschäftigung und um die Ausbeutung von ausländischen Betreuungskräften zu vermeiden ist es wichtig sich im Vorfeld gut zu informieren. Bei Schwarzarbeit und Scheinselbständigkeit drohen empfindliche Bußgelder und Rückzahlungen.
Die Senioren- und Pflegeberatung berät über die Beschäftigungsmöglichkeiten und informiert über die Kriterien bei der Auswahl von Vermittlungsagenturen.
Im Rahmen des Projekts Pflegewegweiser NRW berät und informiert die Verbraucherzentrale NRW Ratsuchende telefonisch zum Thema Ausländische Haushalts- und Betreuungskräfte in Privathaushalten.
Telefonische Beratung: 0211/ 3 80 94 00
Beratungszeiten:
montags von 14:00 bis 16:30 Uhr &
mittwochs von 10:00 bis 12.00 Uhr und 14:00 bis 16.30 Uhr
E-Mail: pflegewegweiser@verbraucherzentrale.nrw
Die pflegebedürftige Person oder der Angehörige schließt einen Arbeitsvertrag mit der ausländischen Haushaltskraft direkt ab. Da in der Europäischen Union die EU-Bürger*innen in jedem anderen EU-Mitgliedsstaat arbeiten dürfen, ist keine besondere Arbeitserlaubnis notwendig. Einzuhalten sind dabei die arbeits- und steuerrechtlichen Bestimmungen, es sind Sozialversicherungsabgaben abzuführen und die Betreuungskraft ist der Unfallversicherung zu melden. Als Arbeitgeber*in darf die Pflegeperson die Arbeitsabläufe direkt klären, ist gegenüber der Betreuungskraft weisungsbefugt.
Information und Unterstützung:
Die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) hilft kostenlos bei der Suche nach ausländischen Haushaltshilfen und bei der konkreten Vermittlung.
Ebenfalls unterstützen Carifair der Caritas und FairCaire, ein Verein im Verbund der Diakonie, bei der Vermittlung von ausländischen Betreuungskräften. Angehörige erhalten Hilfe bei allen notwendigen Formalitäten wie Arbeitsvertrag, Anmeldung bei den Sozialversicherungsträgern und dem Finanzamt.
Der Vertragspartner ist nicht die Betreuungsperson, sondern ein ausländisches Dienstleistungsunternehmen, das Betreuungs- und Haushaltsdienste anbietet. Eine, bei ihr angestellte, Betreuungskraft wird von ihr in den Haushalt entsendet. Die Leistungen, die die Betreuungskraft erbringen soll, wird im Vorfeld vertraglich mit dem ausländischen Unternehmen festgelegt.
Zahlreiche Vermittlungsagenturen stellen den Kontakt zu ausländischen Entsenderfirmen her und unterstützen bei der Suche und Organisation:
Deutsche Seniorenbetreuung Aennchenplatz 1 53173 Bonn Telefon: 0228 / 72 19 63 41 E-Mail: Bonn@Deutsche-Seniorenbetreuung.de | Home Instead Betreuungsdienste Rhein-Wupper Kämpchenstr. 13 51379 Leverkusen Telefon. 02171 / 743 41 12 |
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Linara GmbH Mariendorfer Damm 161 a 12107 Berlin Beratung zur 24- Stunden-Betreuung: 0800 / 64 87 225 Telefon: 030 / 62 73 96 70 Mail: info@linara.de | Mesedi Kalkrieser Weg 9 49086 Osnabrück Telefon: 0541 770 57 57 service@mesedi.de |
Pflegeagentur 24 GmbH Max-Keith-Straße 42 45136 Essen Telefon: 0201 240 53 80 s.lipkowski@pflegeagentur24.de | Seniorenbetreuung Roy Gatzke / Beata Kiziok GbR Hermann-von-Helmholtz-Straße 26 51373 Leverkusen Telefon: 0214 / 20 28 97 97 info@24stunden-seniorenbetreuung.de |
SenVitaris e.K. Herrenstrunden 4 51465 Bergisch Gladbach Telefon: 02204 /914 90 71 Mai: info@senvitaris.de |
Alle Angaben ohne Gewähr und ohne Empfehlung. Die Vollständigkeit der Anbieterliste kann nicht garantiert werden.
Ein Teil der Kosten kann mit dem Pflegegeld der Pflegeversicherung gedeckt werden. Ist die Betreuungskraft, als Anbieter von "Angeboten zur Unterstützung im Allltag" anerkannt, kann für ihre Tätigkeit der Entlastungsbetrag von 125 Euro und bis zu 40 % des ambulanten Pflegesachleistungsanspruchs in Entlastungsleistungen umgewandelt werden. Information zum Erwerb der Anerkennung: https://www.mags.nrw/unterstuetzung-im-alltag
Der erbrachte Eigenanteil kann als haushaltsnahe Dienstleistung bei der Einkommenssteuer abgesetzt werden.