Stationäre Pflegeeinrichtung

Menschen, die nicht mehr alleine in ihrer Wohnung leben können, können in einer stationären Pflegeeinrichtung rund um die Uhr versorgt und betreut werden. In Wermelskirchen kann zwischen 4 vollstationären Pflegeeinrichtungen gewählt werden:

Evangelisches Altenzentrum „Haus Vogelsang“

Am Vogelsang 14

42929 Wermelskirchen

Telefon 02196 887769-0

E-Mail: info@ev-haus-vogelsang.de

https://www.rg-diakonie.de/altenzentren/wermelskirchen.html

Senioren-Park carpe diem Dabringhausen

Auf dem Scheid 17

42929 Wermelskirchen

Telefon: 02193/ 5 34 30

E-Mail: kontakt@hausregenbogen.info

https://www.senioren-park.de/sp-dabringhausen

Senioren-Park carpe diem Wermelskirchen Innenstadt

Adolf-Flöring-Straße 24

42929 Wermelskirchen

Telefon: 02196/ 7 21 40

E-Mail:

https://www.senioren-park.de/sp-wermelskirchen

Seniorenpflegeheim „Haus Regenbogen“

Remscheider Straße 40

42929 Wermelskirchen

Telefon: 02196/ 97 36 01

E-Mail:

https://www.hausregenbogen.info/

Pflegeplatzsuche

Der Heimfinder NRW vereinfacht die Suche nach einem freien Langzeit- oder Kurzzeitpflegeplatz in der Umgebung. Als kostenlose App im Google Play Store oder als Web-Version

WTG-Behörde, ehemalige Heimaufsicht

Die WTG-Behörde des Rheinisch-Bergischen Kreises berät auf Grundlage des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG) Bewohnerinnen und Bewohner, Angehörige, Betreuer*innen, Bewohnerbeiräte, Vertretungsgremien, Vertrauenspersonen sowie Träger von Betreuungseinrichtungen.

Die WTG-Behörde trägt dazu bei, dass diese Rechte eingehalten werden und hat zudem die Aufgabe, die Bewohnerinnen und Bewohner vor Gefahren zu schützen. Durch regelmäßige unangemeldete Überprüfungen stellen die Mitarbeiter*innen der WTG-Behörde sicher, dass diese Anforderungen eingehalten werden.

Finanzierung

Den pflegebedürftigen Bewohner*innen werden folgende Kosten für einen Pflegeplatz in Rechnung gestellt:

  • Kosten für die Pflege, liegt ein Pflegegrad und eine Heimnotwendigkeit vor, werden die Kosten von der Pflegekasse getragen
  • Investitionenskosten
  • Kosten für Unterkunft und Verpflegung
  • Ausbildungsumlage
  • Einzelzimmerpauschale
  • Kosten für zusätzliche Leistungen

Wenn die eigenen Einkünfte, das Vermögen und die Leistungen der Pflegekasse zur Finanzierung des Pflegepatzes nicht ausreichen, kann unter bestimmten Voraussetzungen Pflegewohngeld und Hilfe zur Pflege beim Rheinisch-Bergischen Kreis für die ungedeckten Kosten beantragt werden. Unterhalb des Pflegegrades 4, wird bei der Überprüfung einer Kostenbeteiligung des Rheinisch-Bergischen Kreises eine Bedarfsermittlung notwendig. Aus ihr muss hervorgehen, dass eine ambulante Versorgung nicht mehr ausreichend ist. Die Bedarfsermittlung erfogt durch die Pflegeberatung.

Mit dem Angehörigen-Entlasstungsgesetz, das zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist, werden erwachsene Kinder bei der Unterhaltszahlungverpflichtung gegenüber ihren pflegebedürftigen Eltern entlastet.