Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung

keine Gebühren

  • Geburtsurkunde des Kindes (sofern es bereits geboren ist) ansonsten den Mutterpass
  • gültige Personalausweise oder Reisepässe der Eltern

Frau S. Martens

Sachbearbeiterin S.Martens@­wermelskirchen.de Amt für Jugend, Bildung und Sport Stabsstelle - Amtsvormund Adresse | Öffnungszeiten | Details