Im § 9b Kinderbildungsgesetz (KiBiz) bekommt die Elternmitwirkung eine zusätzliche gesetzliche Grundlage zur Mitgestaltung angeboten.
Die Elternbeiräte der einzelnen Kindertageseinrichtungen können sich auf örtlicher Ebene zusammenschließen und aus ihrer Mitte einen Jugendamtselternbeirat (JAEB) wählen.
Zweck des Zusammenschlusses ist die Interessenvertretung der Eltern gegenüber den Trägern der Jugendhilfe. Der Jugendamtselternbeirat beschäftigt sich nicht mit Angelegenheiten einzelner Kindertageseinrichtungen, sondern mit Angelegenheiten, die über die einzelne Einrichtung hinausgehen.
Die Entscheidung, ob ein solcher Jugendamtselternbeirat gebildet wird, liegt ausschließlich und allein in der Entscheidungskompetenz der Elternbeiräte der einzelnen Kindertageseinrichtungen.
Die Wahl des JAEB findet zwischen dem 11. Oktober und dem 10. November statt.
Voraussetzung für die Gültigkeit der Wahl des Jugendamtselternbeirates ist, dass sich 15% der Kita-Beiräte an der Wahl beteiligen. Bei 16 Einrichtungen in Wermelskirchen sind dies 2 Einrichtungen die sich an der Wahl des Jugendamtselternbeirates beteiligen müssen Pro Kita-Beirat kann nur 1 Stimme abgegeben werden.
Die Jugendamtselternbeiräte wiederum können sich auf Landesebene zusammenschließen und bis zum 30. November aus ihrer Mitte den Landeselternbeirat wählen.
Diesem wird von der Obersten Landesjugendbehörde bei wesentlichen die Kindertageseinrichtung betreffenden Fragen die Möglichkeit zur Mitwirkung gegeben.