Das Elternreihengrab

Elternreihengrabstätten sind Doppelgrabstätten die für die Bestattung von 2 Personen vorgesehen sind (Ehepaar, Lebensgemeinschaft). Die Grabstellen werden fortlaufend belegt. Die Grablage wird durch die Friedhofsverwaltung bestimmt. Das Nutzungsrecht beträgt zwischen 25 und 30 Jahren und kann nicht verlängert werden.
 
Weitere Bestattungen sind nicht möglich.
 
Die Grabstätten werden nur im Bestattungsfall und auf Antrag abgegeben, der verbleibende Ehepartner/ Lebensgefährte muss mindestens 60 Jahre alt sein. Auch hier handelt es sich um eine preiswertere Bestattung. Elternreihengrabstätten werden auf dem Friedhof Hünger, Waldfriedhof, Friedhof Neuenhaus und auf dem Friedhof in Dabringhausen angeboten.