Eine Grabstelle war und ist von je her mehr als das Grabmal mit den einzelnen gepflanzten Blumen und Pflanzen. Es ist der Ort, an dem man gefühlsmäßig dem Toten nahe ist. Ein Ort der Zwiesprache, der hilft, mit dem Verlust eines nahen Angehörigen leben zu lernen. Das liebevolle Bepflanzen, der ordnende Handgriff und die im Jahresverlauf anfallenden Pflege werden zu wichtigen Elementen der Erinnerung und der Trauerbewältigung.
Grundsätzlich unterliegen alle Grabstätten auf den städtischen Friedhöfen allgemeinen Gestaltungsvorschriften (§ 18 Friedhofsordnung).
Darüber hinaus gibt es auf dem gesamten Waldfriedhof Grabstellen mit besonderen Gestaltungsvorschriften (Ausnahme: Rasenreihengrab, Baumgrab, anonymes Urnengrab). Nicht erlaubt sind dort: