Im Flächennutzungsplan (FNP) wird für das gesamte Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung in den Grundzügen dargestellt. Beispiele der Darstellungen: Wohnbauflächen (W) , gemischte Bauflächen (M), Gewerbeflächen (G), Flächen für den Gemeinbedarf, Grünflächen, landwirtschaftliche Flächen und Wald (Aufzählung nicht abschließend).
Als vorbereitender Bauleitplan schafft der Flächennutzungsplan noch kein Baurecht. Erst nachfolgende, aus dem FNP zu entwickelnde Bebauungspläne (verbindliche Bauleitpläne) schaffen die hierzu notwendige Rechtsgrundlage. Der Flächennutzungsplan ist jedoch behördenverbindlich, d.h. er bindet andere öffentliche Planungsträger.
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