Eltern/Sorgeberechtigte haben einen Anspruch auf Hilfe zur Erziehung, wenn eine dem Wohl des Kindes/Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe geeignet und notwendig ist.
Zu diesen Hilfen gehört auch die Erziehungsberatung in der Psychologischen Beratungsstelle (siehe Erziehungsberatung),die unmittelbar in Anspruch genommen werden kann. Alle anderen Hilfen werden nur auf Antrag und nach vorheriger Prüfung durch das Amt für Jugend, Bildung und Sport gewährt. Es stehen nach den Vorgaben im Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) grundsätzlich folgende Hilfen zur Verfügung:
Bei diesen Hilfen setzt das so genannte Hilfeplanverfahren ein, dessen Ziele die Feststellung des individuellen erzieherischen Bedarfes und der geeigneten Hilfe für den jungen Menschen - im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte - sind. Es ist geprägt von der Beteiligung der Eltern und Kinder; gemeinsam mit ihnen und dem Hilfeerbringer werden die Ziele der Hilfe vereinbart und regelmäßig deren Erreichung überprüft.
Vorrangiges Ziel ist es, Familien erhaltend zu arbeiten und Hilfe zur Selbsthilfe zu leisten. Dies geschieht insbesondere durch den Einsatz von ambulanten Hilfen, durch die ein Verbleib des Kindes/ Jugendlichen in der Familie sichergestellt werden soll.
Eltern/Sorgeberechtigte haben einen Anspruch auf Hilfe zur Erziehung, wenn eine dem Wohl des Kindes/Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe geeignet und notwendig ist.
Zu diesen Hilfen gehört auch die Erziehungsberatung in der Psychologischen Beratungsstelle (siehe Erziehungsberatung),die unmittelbar in Anspruch genommen werden kann. Alle anderen Hilfen werden nur auf Antrag und nach vorheriger Prüfung durch das Amt für Jugend, Bildung und Sport gewährt. Es stehen nach den Vorgaben im Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) grundsätzlich folgende Hilfen zur Verfügung:
Bei diesen Hilfen setzt das so genannte Hilfeplanverfahren ein, dessen Ziele die Feststellung des individuellen erzieherischen Bedarfes und der geeigneten Hilfe für den jungen Menschen - im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte - sind. Es ist geprägt von der Beteiligung der Eltern und Kinder; gemeinsam mit ihnen und dem Hilfeerbringer werden die Ziele der Hilfe vereinbart und regelmäßig deren Erreichung überprüft.
Vorrangiges Ziel ist es, Familien erhaltend zu arbeiten und Hilfe zur Selbsthilfe zu leisten. Dies geschieht insbesondere durch den Einsatz von ambulanten Hilfen, durch die ein Verbleib des Kindes/ Jugendlichen in der Familie sichergestellt werden soll.
C.
Daun
Sachgebietsleitung Erzieherische Hilfen, Bezirkssozialarbeit
Standardöffnungszeit
Montag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
Freitext
Der Zugang zum Rathaus und zu den Außenstellen der Verwaltung bleibt bis auf Weiteres eingeschränkt.
K.
Kiewell
Bezirkssozialarbeit
Amt 51 Öffnungszeiten ASD
Dienstag
09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag
09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
T.
Purkart
Bezirkssozialarbeit
Amt 51 Öffnungszeiten ASD
Dienstag
09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag
09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
L.
Rauin
Bezirkssozialarbeit
Amt 51 Öffnungszeiten ASD
Dienstag
09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag
09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Z.
Eisenkopf
Bezirkssozialarbeit
Amt 51 Öffnungszeiten ASD
Dienstag
09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag
09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
K.
Albers
Bezirkssozialarbeit
Amt 51 Öffnungszeiten ASD
Dienstag
09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag
09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
D.
Leuther
Bezirkssozialarbeit
Amt 51 Öffnungszeiten ASD
Dienstag
09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag
09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
C.
Daun
Sachgebietsleitung Erzieherische Hilfen, Bezirkssozialarbeit
Standardöffnungszeit
Montag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
Freitext
Der Zugang zum Rathaus und zu den Außenstellen der Verwaltung bleibt bis auf Weiteres eingeschränkt.
K.
Kiewell
Bezirkssozialarbeit
Amt 51 Öffnungszeiten ASD
Dienstag
09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag
09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
T.
Purkart
Bezirkssozialarbeit
Amt 51 Öffnungszeiten ASD
Dienstag
09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag
09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
L.
Rauin
Bezirkssozialarbeit
Amt 51 Öffnungszeiten ASD
Dienstag
09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag
09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Z.
Eisenkopf
Bezirkssozialarbeit
Amt 51 Öffnungszeiten ASD
Dienstag
09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag
09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
K.
Albers
Bezirkssozialarbeit
Amt 51 Öffnungszeiten ASD
Dienstag
09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag
09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
D.
Leuther
Bezirkssozialarbeit
Amt 51 Öffnungszeiten ASD
Dienstag
09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag
09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
C.
Daun
Sachgebietsleitung Erzieherische Hilfen, Bezirkssozialarbeit
Standardöffnungszeit
Montag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
Freitext
Der Zugang zum Rathaus und zu den Außenstellen der Verwaltung bleibt bis auf Weiteres eingeschränkt.
K.
Kiewell
Bezirkssozialarbeit
Amt 51 Öffnungszeiten ASD
Dienstag
09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag
09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
T.
Purkart
Bezirkssozialarbeit
Amt 51 Öffnungszeiten ASD
Dienstag
09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag
09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
L.
Rauin
Bezirkssozialarbeit
Amt 51 Öffnungszeiten ASD
Dienstag
09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag
09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Z.
Eisenkopf
Bezirkssozialarbeit
Amt 51 Öffnungszeiten ASD
Dienstag
09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag
09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
K.
Albers
Bezirkssozialarbeit
Amt 51 Öffnungszeiten ASD
Dienstag
09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag
09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
D.
Leuther
Bezirkssozialarbeit
Amt 51 Öffnungszeiten ASD
Dienstag
09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag
09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Eltern/Sorgeberechtigte haben einen Anspruch auf Hilfe zur Erziehung, wenn eine dem Wohl des Kindes/Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe geeignet und notwendig ist.
Zu diesen Hilfen gehört auch die Erziehungsberatung in der Psychologischen Beratungsstelle (siehe Erziehungsberatung),die unmittelbar in Anspruch genommen werden kann. Alle anderen Hilfen werden nur auf Antrag und nach vorheriger Prüfung durch das Amt für Jugend, Bildung und Sport gewährt. Es stehen nach den Vorgaben im Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) grundsätzlich folgende Hilfen zur Verfügung:
Bei diesen Hilfen setzt das so genannte Hilfeplanverfahren ein, dessen Ziele die Feststellung des individuellen erzieherischen Bedarfes und der geeigneten Hilfe für den jungen Menschen - im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte - sind. Es ist geprägt von der Beteiligung der Eltern und Kinder; gemeinsam mit ihnen und dem Hilfeerbringer werden die Ziele der Hilfe vereinbart und regelmäßig deren Erreichung überprüft.
Vorrangiges Ziel ist es, Familien erhaltend zu arbeiten und Hilfe zur Selbsthilfe zu leisten. Dies geschieht insbesondere durch den Einsatz von ambulanten Hilfen, durch die ein Verbleib des Kindes/ Jugendlichen in der Familie sichergestellt werden soll.