Die Betreuung und Unterbringung ausländischer Flüchtlinge und Asylbewerber zählt zu den Aufgaben der Sozialverwaltung.
Die Unterbringung erfolgt in städtischen Übergangsheimen.
Betreuung umfasst diverse allgemeine und persönliche Hilfe-stellungen für die Betroffenen sowie Aufklärungs- und Vermittlungsarbeit bei Bewohnern und Nachbarschaft.
Sie möchten sich für Flüchtlinge engagieren? Dann werfen Sie einen Blick auf die Homepage von “Willkommen in Wermelskirchen” - Eine Initiative von Christen für Flüchtlinge und Asylsuchende in der Stadt Wermelskirchen.
Flüchtlingsaufnahmegesetz
Aufenthaltslegitimation bzw. aufenthaltsbegründende Dokumente der Aufnahmestelle / des Ausländeramtes, Pass, Einreisedokumente und je nach Fallgestaltung weitere Unterlagen.
Die Betreuung und Unterbringung ausländischer Flüchtlinge und Asylbewerber zählt zu den Aufgaben der Sozialverwaltung.
Die Unterbringung erfolgt in städtischen Übergangsheimen.
Betreuung umfasst diverse allgemeine und persönliche Hilfe-stellungen für die Betroffenen sowie Aufklärungs- und Vermittlungsarbeit bei Bewohnern und Nachbarschaft.
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Flüchtlingsaufnahmegesetz
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Die Betreuung und Unterbringung ausländischer Flüchtlinge und Asylbewerber zählt zu den Aufgaben der Sozialverwaltung.
Die Unterbringung erfolgt in städtischen Übergangsheimen.
Betreuung umfasst diverse allgemeine und persönliche Hilfe-stellungen für die Betroffenen sowie Aufklärungs- und Vermittlungsarbeit bei Bewohnern und Nachbarschaft.
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Flüchtlingsaufnahmegesetz
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Die Unterbringung erfolgt in städtischen Übergangsheimen.
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Betreuung umfasst diverse allgemeine und persönliche Hilfe-stellungen für die Betroffenen sowie Aufklärungs- und Vermittlungsarbeit bei Bewohnern und Nachbarschaft.
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Flüchtlingsaufnahmegesetz
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Die Betreuung und Unterbringung ausländischer Flüchtlinge und Asylbewerber zählt zu den Aufgaben der Sozialverwaltung.
Die Unterbringung erfolgt in städtischen Übergangsheimen.
Betreuung umfasst diverse allgemeine und persönliche Hilfe-stellungen für die Betroffenen sowie Aufklärungs- und Vermittlungsarbeit bei Bewohnern und Nachbarschaft.
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Flüchtlingsaufnahmegesetz
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Die Unterbringung erfolgt in städtischen Übergangsheimen.
Betreuung umfasst diverse allgemeine und persönliche Hilfe-stellungen für die Betroffenen sowie Aufklärungs- und Vermittlungsarbeit bei Bewohnern und Nachbarschaft.
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Flüchtlingsaufnahmegesetz
Aufenthaltslegitimation bzw. aufenthaltsbegründende Dokumente der Aufnahmestelle / des Ausländeramtes, Pass, Einreisedokumente und je nach Fallgestaltung weitere Unterlagen.
M.
Zampich
Sachgebietsleitung Flüchtlinge
Öffnungszeit Sozialamt
Montag
08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
Freitext
nachmittags nach tel. Terminvereinbarung
W.
Halimi-Aissat
Betreuung Asylbewerber / Flüchtlinge
M.
Zampich
Sachgebietsleitung Flüchtlinge
Öffnungszeit Sozialamt
Montag
08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
Freitext
nachmittags nach tel. Terminvereinbarung
W.
Halimi-Aissat
Betreuung Asylbewerber / Flüchtlinge
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Flüchtlingsaufnahmegesetz