Aufträge, die bestimmte Wertgrenzen übersteigen, müssen öffentlich ausgeschrieben werden. Die Wertgrenzen sind je nach Auftragsart unterschiedlich.
Der Versand der Angebotsunterlagen, die Bieterrückfragen zum Vergabeverfahren und die Angebotsöffnung erfolgen getrennt vom ausschreibenden Fachamt durch die Vergabestelle. Diese Trennung dient der Erhöhung von Korruptionsschutz und Rechtssicherheit.
Aufträge, die bestimmte Wertgrenzen übersteigen, müssen öffentlich ausgeschrieben werden. Die Wertgrenzen sind je nach Auftragsart unterschiedlich.
Der Versand der Angebotsunterlagen, die Bieterrückfragen zum Vergabeverfahren und die Angebotsöffnung erfolgen getrennt vom ausschreibenden Fachamt durch die Vergabestelle. Diese Trennung dient der Erhöhung von Korruptionsschutz und Rechtssicherheit.
Aufträge, die bestimmte Wertgrenzen übersteigen, müssen öffentlich ausgeschrieben werden. Die Wertgrenzen sind je nach Auftragsart unterschiedlich.
Der Versand der Angebotsunterlagen, die Bieterrückfragen zum Vergabeverfahren und die Angebotsöffnung erfolgen getrennt vom ausschreibenden Fachamt durch die Vergabestelle. Diese Trennung dient der Erhöhung von Korruptionsschutz und Rechtssicherheit.
Aufträge, die bestimmte Wertgrenzen übersteigen, müssen öffentlich ausgeschrieben werden. Die Wertgrenzen sind je nach Auftragsart unterschiedlich.
Der Versand der Angebotsunterlagen, die Bieterrückfragen zum Vergabeverfahren und die Angebotsöffnung erfolgen getrennt vom ausschreibenden Fachamt durch die Vergabestelle. Diese Trennung dient der Erhöhung von Korruptionsschutz und Rechtssicherheit.
Aufträge, die bestimmte Wertgrenzen übersteigen, müssen öffentlich ausgeschrieben werden. Die Wertgrenzen sind je nach Auftragsart unterschiedlich.
Der Versand der Angebotsunterlagen, die Bieterrückfragen zum Vergabeverfahren und die Angebotsöffnung erfolgen getrennt vom ausschreibenden Fachamt durch die Vergabestelle. Diese Trennung dient der Erhöhung von Korruptionsschutz und Rechtssicherheit.
D.
Schulte
Sachgebietsleiterin 10.1, Zentrale Vergabestelle, Korruptionsprävention, Angelegenheiten nach dem AGG
Öffnungszeit Schulte
Montag
09.00 - 12.00 Uhr / 13.30 - 16.30 Uhr
Dienstag
09.00 - 12.00 Uhr / 13.30 - 16.30 Uhr
Mittwoch
09.00 - 12.00 Uhr / 13.30 - 16.30 Uhr
Donnerstag
09.00 - 12.00 Uhr / 13.30 - 16.30 Uhr
Freitag
09.30 - 14.00 Uhr
D.
Schulte
Sachgebietsleiterin 10.1, Zentrale Vergabestelle, Korruptionsprävention, Angelegenheiten nach dem AGG
Öffnungszeit Schulte
Montag
09.00 - 12.00 Uhr / 13.30 - 16.30 Uhr
Dienstag
09.00 - 12.00 Uhr / 13.30 - 16.30 Uhr
Mittwoch
09.00 - 12.00 Uhr / 13.30 - 16.30 Uhr
Donnerstag
09.00 - 12.00 Uhr / 13.30 - 16.30 Uhr
Freitag
09.30 - 14.00 Uhr
Aufträge, die bestimmte Wertgrenzen übersteigen, müssen öffentlich ausgeschrieben werden. Die Wertgrenzen sind je nach Auftragsart unterschiedlich.
Der Versand der Angebotsunterlagen, die Bieterrückfragen zum Vergabeverfahren und die Angebotsöffnung erfolgen getrennt vom ausschreibenden Fachamt durch die Vergabestelle. Diese Trennung dient der Erhöhung von Korruptionsschutz und Rechtssicherheit.