Dienstleister haben die Möglichkeit, den Einheitlichen Ansprechpartner (EAP) mit der Verfahrensbetreuung zu beauftragen. Dies ist die freie Entscheidung des Dienstleisters, denn nach wie vor besteht die Möglichkeit, sich unmittelbar an die jeweils zuständigen Behörden zu wenden. In der Kreisverwaltung des Rheinisch-Bergischen Kreises wurde eine Stelle für die Aufgaben des Einheitlichen Ansprechpartners eingerichtet.
Wenn Sie auf den diesen Link klicken, gelangen Sie direkt zur EAP-Seite der Kreisverwaltung >>>
Erteilung von Informationen
Koordination der Verwaltungsverfahren
Dienstleister haben die Möglichkeit, den Einheitlichen Ansprechpartner (EAP) mit der Verfahrensbetreuung zu beauftragen. Dies ist die freie Entscheidung des Dienstleisters, denn nach wie vor besteht die Möglichkeit, sich unmittelbar an die jeweils zuständigen Behörden zu wenden. In der Kreisverwaltung des Rheinisch-Bergischen Kreises wurde eine Stelle für die Aufgaben des Einheitlichen Ansprechpartners eingerichtet.
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Dienstleister haben die Möglichkeit, den Einheitlichen Ansprechpartner (EAP) mit der Verfahrensbetreuung zu beauftragen. Dies ist die freie Entscheidung des Dienstleisters, denn nach wie vor besteht die Möglichkeit, sich unmittelbar an die jeweils zuständigen Behörden zu wenden. In der Kreisverwaltung des Rheinisch-Bergischen Kreises wurde eine Stelle für die Aufgaben des Einheitlichen Ansprechpartners eingerichtet.
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