Nach § 18 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Wermelskirchen ist eine Fragestunde für Einwohner in die Tagesordnung der nächst folgenden Ratssitzung aufzunehmen, sofern Anfragen von Einwohnern spätestens 14 Kalendertage vor dem Sitzungstag beim Bürgermeister bzw. bei der Bürgermeisterin eingegangen sind. Die Anfragen müssen sich auf Angelegenheiten der Stadt Wermelskirchen beziehen.
Nach § 18 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Wermelskirchen ist eine Fragestunde für Einwohner in die Tagesordnung der nächst folgenden Ratssitzung aufzunehmen, sofern Anfragen von Einwohnern spätestens 14 Kalendertage vor dem Sitzungstag beim Bürgermeister bzw. bei der Bürgermeisterin eingegangen sind. Die Anfragen müssen sich auf Angelegenheiten der Stadt Wermelskirchen beziehen.
Nach § 18 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Wermelskirchen ist eine Fragestunde für Einwohner in die Tagesordnung der nächst folgenden Ratssitzung aufzunehmen, sofern Anfragen von Einwohnern spätestens 14 Kalendertage vor dem Sitzungstag beim Bürgermeister bzw. bei der Bürgermeisterin eingegangen sind. Die Anfragen müssen sich auf Angelegenheiten der Stadt Wermelskirchen beziehen.
Nach § 18 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Wermelskirchen ist eine Fragestunde für Einwohner in die Tagesordnung der nächst folgenden Ratssitzung aufzunehmen, sofern Anfragen von Einwohnern spätestens 14 Kalendertage vor dem Sitzungstag beim Bürgermeister bzw. bei der Bürgermeisterin eingegangen sind. Die Anfragen müssen sich auf Angelegenheiten der Stadt Wermelskirchen beziehen.
Bürgermeisterin
Marion
Lück
Bürgermeisterin, Leitung der Verwaltung
Standardöffnungszeit
Montag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
Freitext
Der Zugang zum Rathaus und zu den Außenstellen der Verwaltung bleibt bis auf Weiteres eingeschränkt.
Nach § 18 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Wermelskirchen ist eine Fragestunde für Einwohner in die Tagesordnung der nächst folgenden Ratssitzung aufzunehmen, sofern Anfragen von Einwohnern spätestens 14 Kalendertage vor dem Sitzungstag beim Bürgermeister bzw. bei der Bürgermeisterin eingegangen sind. Die Anfragen müssen sich auf Angelegenheiten der Stadt Wermelskirchen beziehen.