Jugendfischereischein | |
Berechtigt: | Personen, die das zehnte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben. |
Gültigkeitsdauer: | Ein Kalenderjahr |
Gebühr | 8,00 € |
Jahresfischereischein | |
Berechtigt: | Personen (ab 14 J.), die eine Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben. Das Prüfungszeugnis ist bei Antragstellung vorzulegen. |
Gültigkeitsdauer: | Ein Kalenderjahr |
Gebühr | 16,00 € |
Fünfjahresfischereischein | |
Berechtigt: | Personen (ab 14 J.), die eine Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben. Das Prüfungszeugnis ist bei Antragstellung vorzulegen. |
Gültigkeitsdauer: | Fünf aufeinander folgende Kalenderjahre |
Gebühr | 48,00 € |
Jugendfischereischein | |
Berechtigt: | Personen, die das zehnte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben. |
Gültigkeitsdauer: | Ein Kalenderjahr |
Gebühr | 8,00 € |
Jahresfischereischein | |
Berechtigt: | Personen (ab 14 J.), die eine Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben. Das Prüfungszeugnis ist bei Antragstellung vorzulegen. |
Gültigkeitsdauer: | Ein Kalenderjahr |
Gebühr | 16,00 € |
Fünfjahresfischereischein | |
Berechtigt: | Personen (ab 14 J.), die eine Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben. Das Prüfungszeugnis ist bei Antragstellung vorzulegen. |
Gültigkeitsdauer: | Fünf aufeinander folgende Kalenderjahre |
Gebühr | 48,00 € |
Jugendfischereischein | |
Berechtigt: | Personen, die das zehnte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben. |
Gültigkeitsdauer: | Ein Kalenderjahr |
Gebühr | 8,00 € |
Jahresfischereischein | |
Berechtigt: | Personen (ab 14 J.), die eine Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben. Das Prüfungszeugnis ist bei Antragstellung vorzulegen. |
Gültigkeitsdauer: | Ein Kalenderjahr |
Gebühr | 16,00 € |
Fünfjahresfischereischein | |
Berechtigt: | Personen (ab 14 J.), die eine Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben. Das Prüfungszeugnis ist bei Antragstellung vorzulegen. |
Gültigkeitsdauer: | Fünf aufeinander folgende Kalenderjahre |
Gebühr | 48,00 € |
Jugendfischereischein | |
Berechtigt: | Personen, die das zehnte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben. |
Gültigkeitsdauer: | Ein Kalenderjahr |
Gebühr | 8,00 € |
Jahresfischereischein | |
Berechtigt: | Personen (ab 14 J.), die eine Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben. Das Prüfungszeugnis ist bei Antragstellung vorzulegen. |
Gültigkeitsdauer: | Ein Kalenderjahr |
Gebühr | 16,00 € |
Fünfjahresfischereischein | |
Berechtigt: | Personen (ab 14 J.), die eine Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben. Das Prüfungszeugnis ist bei Antragstellung vorzulegen. |
Gültigkeitsdauer: | Fünf aufeinander folgende Kalenderjahre |
Gebühr | 48,00 € |
Bürgerbüro
Öffnungszeit Bürgerbüro
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr & 14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr & 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Samstag
09:00 - 13:00 Uhr
Freitext
Aktuell ist eine Terminvereinbarung für das Bürgerbüro Pflicht. Termine können online vereinbart werden. Donnerstag zwischen 14.00 -17.00 Uhr offene Sprechstunde (= ohne Termin)
Bürgerbüro
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Berechtigt: | Personen, die das zehnte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben. |
Gültigkeitsdauer: | Ein Kalenderjahr |
Gebühr | 8,00 € |
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Gültigkeitsdauer: | Ein Kalenderjahr |
Gebühr | 16,00 € |
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