Gefahrenabwehr

Beseitigung von Störungen und Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

Ordnungsbehördengesetz, Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Straßen und in den Anlagen der Stadt Wermelskirchen

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Herr P. Engelbracht

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