Gewerbeanmeldung, -abmeldung, -ummeldung

"Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen" (§ 14 Abs. 1 Gewerbeordnung).
 
Eine Gewerbeanmeldung ist unverzüglich bei Beginn des Gewerbes erforderlich. Die Anmeldung eines Gewerbes hat in der Regel der Gewerbetreibende persönlich unter Vorlage des Personalausweises vorzunehmen. Bei Firmen, die im Handelsregister eingetragen sind bzw. werden, ist zusätzlich ein Auszug aus dem Handelsregister vorzulegen.

Hinweis: Die Nutzung des Gewerbeportals NRW wird empfohlen! Hier haben Sie die Möglichkeit, eine neue Gewerbeanzeige vollelektronisch zu erstatten sowie eine Übersicht über Ihre bereits erstatteten Anzeigen und deren Status aufzurufen.

Gewerbean- und -ummeldung:

  • für natürliche Personen: 26,00 Euro
  • für juristische Personen: 33,00 Euro (für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter 13,00 Euro)

 

Zweitschrift oder Ersatzbescheinigung: 15,00 Euro

§ 14 Abs. 1 Gewerbeordnung

Ihre Ansprechperson

Frau U. Theis

Sachbearbeiterin U.Theis@­wermelskirchen.de Adresse | Öffnungszeiten | Details