Das Ordnungsamt führt ein Gewerberegister, in dem alle in der Stadt Wermelskirchen gemeldeten bzw. ehemals gemeldeten Gewerbe erfasst sind. Gespeichert sind insbesondere folgende Daten:
Auskünfte aus dem Gewerberegister werden bei Nachweis eines berechtigten Interesses des Auskunftssuchenden erteilt.
Im Regelfall: 10,00 Euro
Bei örtlicher Ermittlung: 20,- bis 40,- Euro
Das Ordnungsamt führt ein Gewerberegister, in dem alle in der Stadt Wermelskirchen gemeldeten bzw. ehemals gemeldeten Gewerbe erfasst sind. Gespeichert sind insbesondere folgende Daten:
Auskünfte aus dem Gewerberegister werden bei Nachweis eines berechtigten Interesses des Auskunftssuchenden erteilt.
Im Regelfall: 10,00 Euro
Bei örtlicher Ermittlung: 20,- bis 40,- Euro
Das Ordnungsamt führt ein Gewerberegister, in dem alle in der Stadt Wermelskirchen gemeldeten bzw. ehemals gemeldeten Gewerbe erfasst sind. Gespeichert sind insbesondere folgende Daten:
Auskünfte aus dem Gewerberegister werden bei Nachweis eines berechtigten Interesses des Auskunftssuchenden erteilt.
Im Regelfall: 10,00 Euro
Bei örtlicher Ermittlung: 20,- bis 40,- Euro
Das Ordnungsamt führt ein Gewerberegister, in dem alle in der Stadt Wermelskirchen gemeldeten bzw. ehemals gemeldeten Gewerbe erfasst sind. Gespeichert sind insbesondere folgende Daten:
Auskünfte aus dem Gewerberegister werden bei Nachweis eines berechtigten Interesses des Auskunftssuchenden erteilt.
Im Regelfall: 10,00 Euro
Bei örtlicher Ermittlung: 20,- bis 40,- Euro
U.
Theis
Gewerbemeldestelle, Wohnberechtigungsscheine,
, Assistenz der Amtsleitung
Standardöffnungszeit
Montag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
Freitext
Der Zugang zum Rathaus und zu den Außenstellen der Verwaltung bleibt bis auf Weiteres eingeschränkt.
U.
Theis
Gewerbemeldestelle, Wohnberechtigungsscheine,
, Assistenz der Amtsleitung
Standardöffnungszeit
Montag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
Freitext
Der Zugang zum Rathaus und zu den Außenstellen der Verwaltung bleibt bis auf Weiteres eingeschränkt.
Das Ordnungsamt führt ein Gewerberegister, in dem alle in der Stadt Wermelskirchen gemeldeten bzw. ehemals gemeldeten Gewerbe erfasst sind. Gespeichert sind insbesondere folgende Daten:
Auskünfte aus dem Gewerberegister werden bei Nachweis eines berechtigten Interesses des Auskunftssuchenden erteilt.
Im Regelfall: 10,00 Euro
Bei örtlicher Ermittlung: 20,- bis 40,- Euro