Anträge einer Privatperson auf Ausstellung eines Gewerbezentralregisterauszuges werden dem Bundeszentralregister in Bonn zur weiteren Bearbeitung zugeleitet. Die fällige Verwaltungsgebühr ist bei Antragstellung zu entrichten und wird nach einem Verteilungsschlüssel an das Bundeszentralregister abgeführt. Die Ausstellung eines Gewerbezentralregisterauszuges muss persönlich beantragt werden. Die Beantragung durch einen Dritten mittels Vollmacht ist nicht möglich. Je nach Art des Gewerbezentralregisterauszuges wird dieser durch das Bundeszentralregister dem Bürger direkt oder ggf. einer Behörde/Dienststelle zugeleitet. Gewerbezentralregisterauszüge werden z.B. für die Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung benötigt.
13,00 Euro
Anträge einer Privatperson auf Ausstellung eines Gewerbezentralregisterauszuges werden dem Bundeszentralregister in Bonn zur weiteren Bearbeitung zugeleitet. Die fällige Verwaltungsgebühr ist bei Antragstellung zu entrichten und wird nach einem Verteilungsschlüssel an das Bundeszentralregister abgeführt. Die Ausstellung eines Gewerbezentralregisterauszuges muss persönlich beantragt werden. Die Beantragung durch einen Dritten mittels Vollmacht ist nicht möglich. Je nach Art des Gewerbezentralregisterauszuges wird dieser durch das Bundeszentralregister dem Bürger direkt oder ggf. einer Behörde/Dienststelle zugeleitet. Gewerbezentralregisterauszüge werden z.B. für die Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung benötigt.
13,00 Euro
U.
Theis
Gewerbemeldestelle, Wohnberechtigungsscheine,
, Assistenz der Amtsleitung
Standardöffnungszeit
Montag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
Freitext
Der Zugang zum Rathaus und zu den Außenstellen der Verwaltung bleibt bis auf Weiteres eingeschränkt.
U.
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Gewerbemeldestelle, Wohnberechtigungsscheine,
, Assistenz der Amtsleitung
Standardöffnungszeit
Montag
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Dienstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch
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Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
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Der Zugang zum Rathaus und zu den Außenstellen der Verwaltung bleibt bis auf Weiteres eingeschränkt.
Anträge einer Privatperson auf Ausstellung eines Gewerbezentralregisterauszuges werden dem Bundeszentralregister in Bonn zur weiteren Bearbeitung zugeleitet. Die fällige Verwaltungsgebühr ist bei Antragstellung zu entrichten und wird nach einem Verteilungsschlüssel an das Bundeszentralregister abgeführt. Die Ausstellung eines Gewerbezentralregisterauszuges muss persönlich beantragt werden. Die Beantragung durch einen Dritten mittels Vollmacht ist nicht möglich. Je nach Art des Gewerbezentralregisterauszuges wird dieser durch das Bundeszentralregister dem Bürger direkt oder ggf. einer Behörde/Dienststelle zugeleitet. Gewerbezentralregisterauszüge werden z.B. für die Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung benötigt.
13,00 Euro