Zu den Grundbesitzabgaben zählen alle Steuern, Abgaben und Gebühren, die für bebaute und zum Teil für unbebaute Grundstücke in der Stadt Wermelskirchen zu erheben sind.
Zu den Grundbesitzabgaben gehören:
Der einzelne Grundstückseigentümer erhält jährlich zum Anfang des Jahres einen Abgabenbescheid über die für sein Grundstück zu erhebenden Grundbesitzabgaben. Bei dem Besitz von mehreren Grundstücken werden mehrere Grundbesitzabgabenbescheide erstellt und in einem Summenbescheid zur Zahlungserleichterung zusammengefasst.
Die Grundbesitzabgaben werden fällig in vierteljährlichen Raten zum 15.02, 15.05., 15.08. und 15.11.. Auf Antrag ist eine Jahreszahlung zum 01.07. möglich.
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Die Grundbesitzabgaben werden fällig in vierteljährlichen Raten zum 15.02, 15.05., 15.08. und 15.11.. Auf Antrag ist eine Jahreszahlung zum 01.07. möglich.
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K.
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08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.30 Uhr
Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
Freitext
Ab Mittwoch, dem 22.06.2020, gelten geänderte Öffnungszeiten. Der Zugang zum Rathaus und zu den Außenstellen der Verwaltung bleibt bis auf Weiteres eingeschränkt.
H.
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