Grundbesitzabgaben

Zu den Grundbesitzabgaben zählen alle Steuern, Abgaben und Gebühren, die für bebaute und zum Teil für unbebaute Grundstücke in der Stadt Wermelskirchen zu erheben sind.

Zu den Grundbesitzabgaben gehören:

 

  • Grundsteuern
  • Müllabfuhrgebühren
  • Straßenreinigungsgebühren

 
Der einzelne Grundstückseigentümer erhält jährlich zum Anfang des Jahres einen Abgabenbescheid über die für sein Grundstück zu erhebenden Grundbesitzabgaben. Bei dem Besitz von mehreren Grundstücken werden mehrere Grundbesitzabgabenbescheide erstellt und in einem Summenbescheid zur Zahlungserleichterung zusammengefasst.
 
Die Grundbesitzabgaben werden fällig in vierteljährlichen Raten zum 15.02, 15.05., 15.08. und 15.11.. Auf Antrag ist eine Jahreszahlung zum 01.07. möglich.

Ihre Ansprechpersonen

Herr K. Engels

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Frau H. Garrels

Gewerbesteuer, Grundbesitzabgaben gewerbe@­wermelskirchen.de 02196 710-227 Adresse | Öffnungszeiten | Details

Frau B. Huhn

Grundbesitzabgaben, Vergnügungssteuer steuer@­wermelskirchen.de 02196 710-223 Adresse | Öffnungszeiten | Details