Grundstückstauschgeschäfte

Im gegenseitigen Einvernehmen und zum gegenseitigen Nutzen kann statt eines An- oder Verkaufs auch ein Flächentausch vorgenommen werden.

Ziel eines Flächentausches ist es, das Flächeneigentum der Beteiligten für die Nutzung vorteilhaft zu arrondieren.

Die am Tausch beteiligten Grundstücke werden dabei auf Grundlage der Bewertungsrichtlinien des Gutachtenausschusses des Rheinisch-Bergischen Kreises gegenübergestellt und bewertet. Ein Mehrwert wird durch Herauszahlungsbetrag ausgeglichen.

Mit dem notariellen Abschluss des Tauschvertrages und seiner Durchführung verbundenen Kosten trägt jeder Beteiligte für seinen Erwerb.

Ihre Ansprechpersonen

Frau M. Luhde

Liegenschaftswesen M.Luhde@­wermelskirchen.de 02196 710-231 Adresse | Öffnungszeiten | Details

Frau M. Rachuy

Liegenschaftswesen M.Rachuy@­wermelskirchen.de 02196 710-233 Adresse | Öffnungszeiten | Details