Hundesteuer

Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Besteuert wird die persönliche Hundehaltung. Die Erhebung erfolgt aufgrund einer Ortssatzung der Stadt Wermelskirchen.

Die Steuersätze sind gestaffelt bei Haltung von zwei bzw. drei und mehr Hunden je Haushalt. Für gefährliche Hunde, sog. "Kampfhunde", ist ein erhöhter Steuersatz zu entrichten. Die Satzung sieht des Weiteren verschiedene Ermäßigungs- und Befreiungstatbestände vor.

Die Nichtanmeldung bzw. nicht rechzeitige Anmeldung eines Hundes kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

 

Ihre Ansprechpersonen

Frau C. Wipperfeld

Hundesteuer, Grundbesitzabgaben steuer@­wermelskirchen.de 02196 710-221 Adresse | Öffnungszeiten | Details

Frau H. Garrels

Gewerbesteuer, Grundbesitzabgaben gewerbe@­wermelskirchen.de 02196 710-227 Adresse | Öffnungszeiten | Details