Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Besteuert wird die persönliche Hundehaltung. Die Erhebung erfolgt aufgrund einer Ortssatzung der Stadt Wermelskirchen.
Die Steuersätze sind gestaffelt bei Haltung von zwei bzw. drei und mehr Hunden je Haushalt. Für gefährliche Hunde, sog. "Kampfhunde", ist ein erhöhter Steuersatz zu entrichten. Die Satzung sieht des Weiteren verschiedene Ermäßigungs- und Befreiungstatbestände vor.
Die Nichtanmeldung bzw. nicht rechzeitige Anmeldung eines Hundes kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Besteuert wird die persönliche Hundehaltung. Die Erhebung erfolgt aufgrund einer Ortssatzung der Stadt Wermelskirchen.
Die Steuersätze sind gestaffelt bei Haltung von zwei bzw. drei und mehr Hunden je Haushalt. Für gefährliche Hunde, sog. "Kampfhunde", ist ein erhöhter Steuersatz zu entrichten. Die Satzung sieht des Weiteren verschiedene Ermäßigungs- und Befreiungstatbestände vor.
Die Nichtanmeldung bzw. nicht rechzeitige Anmeldung eines Hundes kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Besteuert wird die persönliche Hundehaltung. Die Erhebung erfolgt aufgrund einer Ortssatzung der Stadt Wermelskirchen.
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Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Besteuert wird die persönliche Hundehaltung. Die Erhebung erfolgt aufgrund einer Ortssatzung der Stadt Wermelskirchen.
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Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Besteuert wird die persönliche Hundehaltung. Die Erhebung erfolgt aufgrund einer Ortssatzung der Stadt Wermelskirchen.
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C.
Wipperfeld
Hundesteuer, Grundbesitzabgaben
Standardöffnungszeit
Montag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
Freitext
Der Zugang zum Rathaus und zu den Außenstellen der Verwaltung bleibt bis auf Weiteres eingeschränkt.
H.
Garrels
Gewerbesteuer, Grundbesitzabgaben
Öffnungszeit Abgabenerhebung/Abfallberatung
Montag
09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag
09.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch
09.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag
09.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
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