Das Kassen- und Vollstreckungswesen umfasst die Bereiche Buchhaltung und Zahlungsverkehr für alle städtischen Ein- und Auszahlungen sowie Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Forderungen.
Sämtliche Geldtransaktionen (Ein- und Auszahlungen), die über das Konto der Stadt Wermelskirchen laufen, werden von der Stadtkasse gebucht. Von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen (z.B. Bar-Gebührenkassen in einzelnen Abteilungen) muss jede Geldtransaktion der Stadt Wermelskirchen zentral über die Stadtkasse abgewickelt werden.
Zuständig ist die Stadtkasse als Vollziehungsbehörde auch für das Mahn- und Vollstreckungswesen. Insbesondere die Einziehung öffentlich-rechtlicher Forderungen auf dem Vollstreckungswege obliegt den Vollziehungsbeamten der Stadt Wermelskirchen.
Weitere Leistungsmerkmale:
Gemeindeordnung
Verwaltungsvollstreckungsgesetz
Das Kassen- und Vollstreckungswesen umfasst die Bereiche Buchhaltung und Zahlungsverkehr für alle städtischen Ein- und Auszahlungen sowie Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Forderungen.
Sämtliche Geldtransaktionen (Ein- und Auszahlungen), die über das Konto der Stadt Wermelskirchen laufen, werden von der Stadtkasse gebucht. Von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen (z.B. Bar-Gebührenkassen in einzelnen Abteilungen) muss jede Geldtransaktion der Stadt Wermelskirchen zentral über die Stadtkasse abgewickelt werden.
Zuständig ist die Stadtkasse als Vollziehungsbehörde auch für das Mahn- und Vollstreckungswesen. Insbesondere die Einziehung öffentlich-rechtlicher Forderungen auf dem Vollstreckungswege obliegt den Vollziehungsbeamten der Stadt Wermelskirchen.
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Verwaltungsvollstreckungsgesetz
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Sämtliche Geldtransaktionen (Ein- und Auszahlungen), die über das Konto der Stadt Wermelskirchen laufen, werden von der Stadtkasse gebucht. Von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen (z.B. Bar-Gebührenkassen in einzelnen Abteilungen) muss jede Geldtransaktion der Stadt Wermelskirchen zentral über die Stadtkasse abgewickelt werden.
Zuständig ist die Stadtkasse als Vollziehungsbehörde auch für das Mahn- und Vollstreckungswesen. Insbesondere die Einziehung öffentlich-rechtlicher Forderungen auf dem Vollstreckungswege obliegt den Vollziehungsbeamten der Stadt Wermelskirchen.
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Verwaltungsvollstreckungsgesetz
Das Kassen- und Vollstreckungswesen umfasst die Bereiche Buchhaltung und Zahlungsverkehr für alle städtischen Ein- und Auszahlungen sowie Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Forderungen.
Sämtliche Geldtransaktionen (Ein- und Auszahlungen), die über das Konto der Stadt Wermelskirchen laufen, werden von der Stadtkasse gebucht. Von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen (z.B. Bar-Gebührenkassen in einzelnen Abteilungen) muss jede Geldtransaktion der Stadt Wermelskirchen zentral über die Stadtkasse abgewickelt werden.
Zuständig ist die Stadtkasse als Vollziehungsbehörde auch für das Mahn- und Vollstreckungswesen. Insbesondere die Einziehung öffentlich-rechtlicher Forderungen auf dem Vollstreckungswege obliegt den Vollziehungsbeamten der Stadt Wermelskirchen.
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Verwaltungsvollstreckungsgesetz
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Sämtliche Geldtransaktionen (Ein- und Auszahlungen), die über das Konto der Stadt Wermelskirchen laufen, werden von der Stadtkasse gebucht. Von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen (z.B. Bar-Gebührenkassen in einzelnen Abteilungen) muss jede Geldtransaktion der Stadt Wermelskirchen zentral über die Stadtkasse abgewickelt werden.
Zuständig ist die Stadtkasse als Vollziehungsbehörde auch für das Mahn- und Vollstreckungswesen. Insbesondere die Einziehung öffentlich-rechtlicher Forderungen auf dem Vollstreckungswege obliegt den Vollziehungsbeamten der Stadt Wermelskirchen.
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Verwaltungsvollstreckungsgesetz
Das Kassen- und Vollstreckungswesen umfasst die Bereiche Buchhaltung und Zahlungsverkehr für alle städtischen Ein- und Auszahlungen sowie Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Forderungen.
Sämtliche Geldtransaktionen (Ein- und Auszahlungen), die über das Konto der Stadt Wermelskirchen laufen, werden von der Stadtkasse gebucht. Von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen (z.B. Bar-Gebührenkassen in einzelnen Abteilungen) muss jede Geldtransaktion der Stadt Wermelskirchen zentral über die Stadtkasse abgewickelt werden.
Zuständig ist die Stadtkasse als Vollziehungsbehörde auch für das Mahn- und Vollstreckungswesen. Insbesondere die Einziehung öffentlich-rechtlicher Forderungen auf dem Vollstreckungswege obliegt den Vollziehungsbeamten der Stadt Wermelskirchen.
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Verwaltungsvollstreckungsgesetz
Das Kassen- und Vollstreckungswesen umfasst die Bereiche Buchhaltung und Zahlungsverkehr für alle städtischen Ein- und Auszahlungen sowie Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Forderungen.
Sämtliche Geldtransaktionen (Ein- und Auszahlungen), die über das Konto der Stadt Wermelskirchen laufen, werden von der Stadtkasse gebucht. Von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen (z.B. Bar-Gebührenkassen in einzelnen Abteilungen) muss jede Geldtransaktion der Stadt Wermelskirchen zentral über die Stadtkasse abgewickelt werden.
Zuständig ist die Stadtkasse als Vollziehungsbehörde auch für das Mahn- und Vollstreckungswesen. Insbesondere die Einziehung öffentlich-rechtlicher Forderungen auf dem Vollstreckungswege obliegt den Vollziehungsbeamten der Stadt Wermelskirchen.
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Sämtliche Geldtransaktionen (Ein- und Auszahlungen), die über das Konto der Stadt Wermelskirchen laufen, werden von der Stadtkasse gebucht. Von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen (z.B. Bar-Gebührenkassen in einzelnen Abteilungen) muss jede Geldtransaktion der Stadt Wermelskirchen zentral über die Stadtkasse abgewickelt werden.
Zuständig ist die Stadtkasse als Vollziehungsbehörde auch für das Mahn- und Vollstreckungswesen. Insbesondere die Einziehung öffentlich-rechtlicher Forderungen auf dem Vollstreckungswege obliegt den Vollziehungsbeamten der Stadt Wermelskirchen.
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Sämtliche Geldtransaktionen (Ein- und Auszahlungen), die über das Konto der Stadt Wermelskirchen laufen, werden von der Stadtkasse gebucht. Von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen (z.B. Bar-Gebührenkassen in einzelnen Abteilungen) muss jede Geldtransaktion der Stadt Wermelskirchen zentral über die Stadtkasse abgewickelt werden.
Zuständig ist die Stadtkasse als Vollziehungsbehörde auch für das Mahn- und Vollstreckungswesen. Insbesondere die Einziehung öffentlich-rechtlicher Forderungen auf dem Vollstreckungswege obliegt den Vollziehungsbeamten der Stadt Wermelskirchen.
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Sämtliche Geldtransaktionen (Ein- und Auszahlungen), die über das Konto der Stadt Wermelskirchen laufen, werden von der Stadtkasse gebucht. Von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen (z.B. Bar-Gebührenkassen in einzelnen Abteilungen) muss jede Geldtransaktion der Stadt Wermelskirchen zentral über die Stadtkasse abgewickelt werden.
Zuständig ist die Stadtkasse als Vollziehungsbehörde auch für das Mahn- und Vollstreckungswesen. Insbesondere die Einziehung öffentlich-rechtlicher Forderungen auf dem Vollstreckungswege obliegt den Vollziehungsbeamten der Stadt Wermelskirchen.
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Das Kassen- und Vollstreckungswesen umfasst die Bereiche Buchhaltung und Zahlungsverkehr für alle städtischen Ein- und Auszahlungen sowie Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Forderungen.
Sämtliche Geldtransaktionen (Ein- und Auszahlungen), die über das Konto der Stadt Wermelskirchen laufen, werden von der Stadtkasse gebucht. Von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen (z.B. Bar-Gebührenkassen in einzelnen Abteilungen) muss jede Geldtransaktion der Stadt Wermelskirchen zentral über die Stadtkasse abgewickelt werden.
Zuständig ist die Stadtkasse als Vollziehungsbehörde auch für das Mahn- und Vollstreckungswesen. Insbesondere die Einziehung öffentlich-rechtlicher Forderungen auf dem Vollstreckungswege obliegt den Vollziehungsbeamten der Stadt Wermelskirchen.
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Sämtliche Geldtransaktionen (Ein- und Auszahlungen), die über das Konto der Stadt Wermelskirchen laufen, werden von der Stadtkasse gebucht. Von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen (z.B. Bar-Gebührenkassen in einzelnen Abteilungen) muss jede Geldtransaktion der Stadt Wermelskirchen zentral über die Stadtkasse abgewickelt werden.
Zuständig ist die Stadtkasse als Vollziehungsbehörde auch für das Mahn- und Vollstreckungswesen. Insbesondere die Einziehung öffentlich-rechtlicher Forderungen auf dem Vollstreckungswege obliegt den Vollziehungsbeamten der Stadt Wermelskirchen.
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