M.
Amouklach
Elternbeiträge für Tageseinrichtungen für Kinder
Standardöffnungszeit
Montag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
Freitext
Der Zugang zum Rathaus und zu den Außenstellen der Verwaltung bleibt bis auf Weiteres eingeschränkt.
M.
Amouklach
Elternbeiträge für Tageseinrichtungen für Kinder
Standardöffnungszeit
Montag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
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Für den Besuch eines Kindergartens haben die Eltern einen monatlichen Beitrag zu zahlen, der sich nach ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit richtet.
Das erstmalige Anschreiben der Eltern hinsichtlich der Elternbeitragspflicht erfolgt "automatisch" durch das Amt für Jugend, Bildung und Soziales aufgrund des von den Eltern im Kindergarten abgeschlossenen Betreuungsvertrages.
Nach der erstmaligen Festsetzung des Elternbeitrages sind Änderungen der Einkommensverhältnisse, die zur Zugrundelegung einer höheren Einkommensgruppe führen können, von den Eltern unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen.
Generell erfolgt eine jährliche Prüfung der Elternbeiträge, zu der die Eltern die erforderlichen Nachweise bis Ende März in Kopie vorzulegen haben.