Bürgerbüro
Öffnungszeit Bürgerbüro
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr & 14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr & 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Samstag
09:00 - 13:00 Uhr
Freitext
Aktuell ist eine Terminvereinbarung für das Bürgerbüro Pflicht. Termine können online vereinbart werden. Donnerstag zwischen 14.00 -17.00 Uhr offene Sprechstunde (= ohne Termin)
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Ein Kinderreisepass wird mit einer Laufzeit von 1 Jahr ausgestellt und kann maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres verlängert werden.
Für die Ausstellung oder Verlängerung eines Kinderreisepasses sind erforderlich:
Ein von beiden Elternteilen als gesetzliche Vertreter unterschriebener Antrag, der im Bürgerbüro ausgestellt wird. Alleinerziehende Elternteile benötigen den Nachweis über das alleinige Sorgerecht (z.B. rechtskräftigen Sorgerechtsbeschluss oder Negativbescheinigung des Jugendamtes).
Ob der Kinderreisepass zur Einreise in einen anderen Staat ausreicht, hängt von den Einreisebestimmungen des Ziellandes ab. Einzelheiten zu den jeweils aktuellen Einreisebestimmungen erhalten Sie im Bürgerbüro oder über das Internet unter der Adresse www.auswaertiges-amt.de.
Ausstellung eines Kinderreisepasses 13,00 Euro.
Verlängerung eines Kinderreisepasses 6,00 Euro.
Die Verlängerung eines bereits abgelaufenen Kinderreisepasses ist nicht möglich.
Die Gebühr verdoppelt sich, wenn der Kinderreisepass auf Veranlassung des Antragstellers außerhalb der Dienstzeit ausgestellt wird.